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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Eine fortlaufende Nummerierung der geöffneten Angebote gemäß der ÖNORM<br />

A 2050 ist unterblieben.<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> merkt noch an, dass in einem Bewertungsbogen Zahlen<br />

gestrichen und durch neue ersetzt wurden, wobei die gestrichenen Zahlen<br />

völlig unkenntlich gemacht wurden. Damit wurde eine diesbezügliche Nachvollziehbarkeit<br />

ausgeschlossen bzw. kann eine Begründung der geänderten<br />

Bewertung den Vergabeunterlagen nicht entnommen werden.<br />

Überdies hätte die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. gemäß<br />

§ 72 Abs. 1 StVergG 198 einen Vergabevermerk über den vergebenen<br />

Auftrag anzufertigen. Ein derartiger Vergabevermerk liegt nicht vor.<br />

Seite 86

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