KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
6. Fleisch- und Wurstwaren<br />
6.1 Lieferauftrag für Fleisch- und Wurstwaren für die LKH’s<br />
Fürstenfeld und Hartberg<br />
Wahl des Vergabeverfahrens<br />
Gemäß den Bestimmungen des StVergG 1998 ist bei einem geschätzten Auftragswert<br />
ohne Umsatzsteuer unterhalb des Schwellenwertes (bei Lieferaufträgen<br />
mindestens € 200.000,--) keine EU-weite Ausschreibung notwendig. Die<br />
Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat ein offenes Verfahren<br />
(nicht EU-weit) durchgeführt. Unter Bedachtnahme auf den gegenständlichen<br />
Auftragswert ist die Ausschreibung gesetzeskonform.<br />
Es wird jedoch im Sinne der gebotenen Transparenz des Vergabeverfahrens<br />
empfohlen, zum Zeitpunkt der Wahl des Vergabeverfahrens den geschätzten<br />
Auftragswert zu dokumentieren, was im Gegenstand unterblieben ist.<br />
Fristen<br />
Gemäß § 60 Abs. 2 StVergG 1998 beträgt bei offenen Verfahren die Angebotsfrist<br />
mindestens vier Wochen, wobei eine Verkürzung dieser Frist nur in<br />
besonders begründeten Fällen zulässig ist.<br />
Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 6. Juni 2001, die Angebotsöffnung<br />
fand am 29. Juni 2001 statt.<br />
Hiezu wird bemerkt, dass aus den Vergabeunterlagen keine Gründe für die<br />
Verkürzung der Mindestfrist von vier Wochen ersichtlich sind.<br />
Seite 62