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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

6. Fleisch- und Wurstwaren<br />

6.1 Lieferauftrag für Fleisch- und Wurstwaren für die LKH’s<br />

Fürstenfeld und Hartberg<br />

Wahl des Vergabeverfahrens<br />

Gemäß den Bestimmungen des StVergG 1998 ist bei einem geschätzten Auftragswert<br />

ohne Umsatzsteuer unterhalb des Schwellenwertes (bei Lieferaufträgen<br />

mindestens € 200.000,--) keine EU-weite Ausschreibung notwendig. Die<br />

Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat ein offenes Verfahren<br />

(nicht EU-weit) durchgeführt. Unter Bedachtnahme auf den gegenständlichen<br />

Auftragswert ist die Ausschreibung gesetzeskonform.<br />

Es wird jedoch im Sinne der gebotenen Transparenz des Vergabeverfahrens<br />

empfohlen, zum Zeitpunkt der Wahl des Vergabeverfahrens den geschätzten<br />

Auftragswert zu dokumentieren, was im Gegenstand unterblieben ist.<br />

Fristen<br />

Gemäß § 60 Abs. 2 StVergG 1998 beträgt bei offenen Verfahren die Angebotsfrist<br />

mindestens vier Wochen, wobei eine Verkürzung dieser Frist nur in<br />

besonders begründeten Fällen zulässig ist.<br />

Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 6. Juni 2001, die Angebotsöffnung<br />

fand am 29. Juni 2001 statt.<br />

Hiezu wird bemerkt, dass aus den Vergabeunterlagen keine Gründe für die<br />

Verkürzung der Mindestfrist von vier Wochen ersichtlich sind.<br />

Seite 62

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