KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
II.<br />
GRUNDSÄTZLICHES<br />
Das StVergG 1998, LGBl. Nr. 74/1998, in der Fassung der Novellen LGBl. Nr.<br />
66/2000, LGBl. Nr. 35/2001, LGBl. Nr. 38/2002 und LGBl. Nr. 41/2002, regelt<br />
die Vergabe von<br />
• Lieferaufträgen<br />
• Bauaufträgen und Baukonzessionsaufträgen<br />
• Dienstleistungsaufträgen<br />
für öffentliche Auftraggeber.<br />
Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 3 StVergG 1998 ist die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. als öffentlicher Auftraggeber anzusehen. Die Steiermärkische<br />
Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat daher die vergaberechtlichen<br />
Bestimmungen des StVergG einzuhalten.<br />
Nachstehend werden einzelne berichtsrelevante Begriffe bzw. Regelungen des<br />
StVergG erläutert:<br />
1. Auftragsarten<br />
‣ Lieferaufträge sind entgeltliche Aufträge über die Lieferung von Waren<br />
auf Grund von Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf, mit oder<br />
ohne Kaufoption.<br />
‣ Bauaufträge sind entgeltliche Verträge über die Ausführung oder die<br />
gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben, Bauwerken<br />
oder Bauleistungen. Baukonzessionsaufträge werden nicht definiert, da<br />
sie im vorliegenden Bericht keine Rolle spielen.<br />
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