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PDF (4,2 MB) - RAG Deutsche Steinkohle AG

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<strong>Deutsche</strong> <strong>Steinkohle</strong> – Auslaufbergbau oder noch eine Option für die Zukunft?<br />

tung, Sanierungsmaßnahmen etc.),<br />

die in Deutschland im Gegensatz<br />

zu vielen anderen Ländern von den<br />

Kosten für die laufende Produktion<br />

mitgetragen werden müssen.<br />

Auch der jeweils erforderliche<br />

Stilllegungsaufwand schlägt sich<br />

in den Kosten nieder. Daneben<br />

spielen im Anpassungsprozess<br />

immer wieder besondere betriebswirtschaftliche<br />

Effekte eine Rolle<br />

wie so genannte Kostenremanenzen<br />

oder Leerkosten, die gerade bei<br />

einer permanent schrumpfenden<br />

Produktion mit immer geringeren<br />

Ausgleichsmöglichkeiten relativ<br />

schnell zu temporären Kostensteigerungen<br />

führen können. Schon<br />

deshalb ist der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

auf ein hohes Maß an Planungssicherheit<br />

angewiesen.<br />

Der kohlepolitische Beschluss vom Februar<br />

2007 – Sozialverträglicher Ausstieg bis 2018<br />

mit Revisionsklausel 2012<br />

Am 7. Februar 2007 sind nach<br />

einer vorherigen Verständigung der<br />

Berliner Koalitionsspitzen zwischen<br />

dem Bund, dem Land NRW und<br />

dem Saarland, der <strong>R<strong>AG</strong></strong> <strong>AG</strong> und<br />

der IG BCE Eckpunkte einer neuen<br />

kohlepolitischen Verständigung<br />

vereinbart worden, die vorsieht,<br />

„die subventionierte Förderung<br />

der <strong>Steinkohle</strong> in Deutschland zum<br />

Ende des Jahres 2018 sozialverträglich<br />

zu beenden“. Alle Beteiligten<br />

haben sich dabei verpflichtet,<br />

daran mitzuwirken, „dass es bis<br />

zur Beendigung des subventionierten<br />

<strong>Steinkohle</strong>nbergbaus nicht zu<br />

betriebsbedingten Kündigungen<br />

kommt“.<br />

Der Bund und die Revierländer<br />

NRW und Saarland stellen bis 2018<br />

gemeinsam die für die Finanzierung<br />

notwendigen Mittel zur Verfügung.<br />

Die <strong>R<strong>AG</strong></strong> <strong>AG</strong> bringt unter dieser<br />

Voraussetzung ihr Beteiligungsvermögen<br />

vollständig in die Finanzierung<br />

der sog. Ewigkeitslasten des<br />

<strong>Steinkohle</strong>nbergbaus ein, was konkret<br />

bedeutet, dass die Erlöse aus<br />

dem vorgesehenen Börsengang des<br />

weißen Bereichs des bisherigen<br />

<strong>R<strong>AG</strong></strong>-Konzerns in die neu gegründete<br />

<strong>R<strong>AG</strong></strong>-Stiftung einzustellen sind,<br />

die künftig die Ewigkeitslasten<br />

finanziell absichern und aus den<br />

Vermögenserträgen bestimmte<br />

zusätzliche Stiftungszwecke (Förderung<br />

von Aufgaben im Bereich<br />

der Bildung, Wissenschaft und<br />

Kultur, soweit diese im Zusammenhang<br />

mit dem <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

stehen) erfüllen soll. Diese Grundsatzverständigung<br />

wird in einer<br />

Rahmenvereinbarung zwischen<br />

dem Bund, den Revierländern und<br />

dem Unternehmen <strong>R<strong>AG</strong></strong> rechtsgültig<br />

festgelegt. Die Beihilfen<br />

werden durch ein vom Bund zu<br />

erlassendes <strong>Steinkohle</strong>finanzierungsgesetz<br />

geregelt.<br />

Teil der neuen kohlepolitischen Verständigung<br />

ist auch, dass sich das<br />

Land NRW – das sich als größtes<br />

Revierland in der Vergangenheit<br />

stets und zeitweise verstärkt an<br />

der Finanzierung der Beihilfen des<br />

<strong>Steinkohle</strong>nbergbaus beteiligt hatte<br />

– bereits ab 2014 nicht mehr an<br />

den Absatzhilfen für die laufende<br />

Produktion zu beteiligen braucht,<br />

während der Bund für NRW keine<br />

Strukturhilfemittel bereitstellt.<br />

Diese spezielle Regelung soll auch<br />

dann gelten, „falls der <strong>Deutsche</strong><br />

Bundestag im Jahre 2012 diese<br />

Vereinbarung zur Beendigung der<br />

subventionierten Förderung deutscher<br />

<strong>Steinkohle</strong> revidiert“.<br />

Denn die neue Verständigung<br />

enthält eine Revisionsklausel, die<br />

im <strong>Steinkohle</strong>finanzierungsgesetz<br />

verankert wird. Der <strong>Deutsche</strong> Bundestag<br />

wird danach in 2012 „auf<br />

der Grundlage eines gemeinsamen<br />

Berichts der Bundesregierung mit<br />

den Landesregierungen von NRW<br />

und Saarland überprüfen, ob der<br />

<strong>Steinkohle</strong>nbergbau in Deutschland<br />

unter Beachtung der Gesichtspunkte<br />

der Wirtschaftlichkeit, der<br />

Sicherung der Energieversorgung<br />

und der übrigen energiepolitischen<br />

Ziele weiter gefördert wird“. Dieser<br />

Bericht muss bis zum 30.6.2012<br />

vorgelegt werden. Der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

und die IG BCE werden<br />

dazu angehört.<br />

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