PDF (4,2 MB) - RAG Deutsche Steinkohle AG
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<strong>Deutsche</strong> <strong>Steinkohle</strong> – Auslaufbergbau oder noch eine Option für die Zukunft?<br />
tung, Sanierungsmaßnahmen etc.),<br />
die in Deutschland im Gegensatz<br />
zu vielen anderen Ländern von den<br />
Kosten für die laufende Produktion<br />
mitgetragen werden müssen.<br />
Auch der jeweils erforderliche<br />
Stilllegungsaufwand schlägt sich<br />
in den Kosten nieder. Daneben<br />
spielen im Anpassungsprozess<br />
immer wieder besondere betriebswirtschaftliche<br />
Effekte eine Rolle<br />
wie so genannte Kostenremanenzen<br />
oder Leerkosten, die gerade bei<br />
einer permanent schrumpfenden<br />
Produktion mit immer geringeren<br />
Ausgleichsmöglichkeiten relativ<br />
schnell zu temporären Kostensteigerungen<br />
führen können. Schon<br />
deshalb ist der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
auf ein hohes Maß an Planungssicherheit<br />
angewiesen.<br />
Der kohlepolitische Beschluss vom Februar<br />
2007 – Sozialverträglicher Ausstieg bis 2018<br />
mit Revisionsklausel 2012<br />
Am 7. Februar 2007 sind nach<br />
einer vorherigen Verständigung der<br />
Berliner Koalitionsspitzen zwischen<br />
dem Bund, dem Land NRW und<br />
dem Saarland, der <strong>R<strong>AG</strong></strong> <strong>AG</strong> und<br />
der IG BCE Eckpunkte einer neuen<br />
kohlepolitischen Verständigung<br />
vereinbart worden, die vorsieht,<br />
„die subventionierte Förderung<br />
der <strong>Steinkohle</strong> in Deutschland zum<br />
Ende des Jahres 2018 sozialverträglich<br />
zu beenden“. Alle Beteiligten<br />
haben sich dabei verpflichtet,<br />
daran mitzuwirken, „dass es bis<br />
zur Beendigung des subventionierten<br />
<strong>Steinkohle</strong>nbergbaus nicht zu<br />
betriebsbedingten Kündigungen<br />
kommt“.<br />
Der Bund und die Revierländer<br />
NRW und Saarland stellen bis 2018<br />
gemeinsam die für die Finanzierung<br />
notwendigen Mittel zur Verfügung.<br />
Die <strong>R<strong>AG</strong></strong> <strong>AG</strong> bringt unter dieser<br />
Voraussetzung ihr Beteiligungsvermögen<br />
vollständig in die Finanzierung<br />
der sog. Ewigkeitslasten des<br />
<strong>Steinkohle</strong>nbergbaus ein, was konkret<br />
bedeutet, dass die Erlöse aus<br />
dem vorgesehenen Börsengang des<br />
weißen Bereichs des bisherigen<br />
<strong>R<strong>AG</strong></strong>-Konzerns in die neu gegründete<br />
<strong>R<strong>AG</strong></strong>-Stiftung einzustellen sind,<br />
die künftig die Ewigkeitslasten<br />
finanziell absichern und aus den<br />
Vermögenserträgen bestimmte<br />
zusätzliche Stiftungszwecke (Förderung<br />
von Aufgaben im Bereich<br />
der Bildung, Wissenschaft und<br />
Kultur, soweit diese im Zusammenhang<br />
mit dem <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
stehen) erfüllen soll. Diese Grundsatzverständigung<br />
wird in einer<br />
Rahmenvereinbarung zwischen<br />
dem Bund, den Revierländern und<br />
dem Unternehmen <strong>R<strong>AG</strong></strong> rechtsgültig<br />
festgelegt. Die Beihilfen<br />
werden durch ein vom Bund zu<br />
erlassendes <strong>Steinkohle</strong>finanzierungsgesetz<br />
geregelt.<br />
Teil der neuen kohlepolitischen Verständigung<br />
ist auch, dass sich das<br />
Land NRW – das sich als größtes<br />
Revierland in der Vergangenheit<br />
stets und zeitweise verstärkt an<br />
der Finanzierung der Beihilfen des<br />
<strong>Steinkohle</strong>nbergbaus beteiligt hatte<br />
– bereits ab 2014 nicht mehr an<br />
den Absatzhilfen für die laufende<br />
Produktion zu beteiligen braucht,<br />
während der Bund für NRW keine<br />
Strukturhilfemittel bereitstellt.<br />
Diese spezielle Regelung soll auch<br />
dann gelten, „falls der <strong>Deutsche</strong><br />
Bundestag im Jahre 2012 diese<br />
Vereinbarung zur Beendigung der<br />
subventionierten Förderung deutscher<br />
<strong>Steinkohle</strong> revidiert“.<br />
Denn die neue Verständigung<br />
enthält eine Revisionsklausel, die<br />
im <strong>Steinkohle</strong>finanzierungsgesetz<br />
verankert wird. Der <strong>Deutsche</strong> Bundestag<br />
wird danach in 2012 „auf<br />
der Grundlage eines gemeinsamen<br />
Berichts der Bundesregierung mit<br />
den Landesregierungen von NRW<br />
und Saarland überprüfen, ob der<br />
<strong>Steinkohle</strong>nbergbau in Deutschland<br />
unter Beachtung der Gesichtspunkte<br />
der Wirtschaftlichkeit, der<br />
Sicherung der Energieversorgung<br />
und der übrigen energiepolitischen<br />
Ziele weiter gefördert wird“. Dieser<br />
Bericht muss bis zum 30.6.2012<br />
vorgelegt werden. Der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
und die IG BCE werden<br />
dazu angehört.<br />
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