PDF (4,2 MB) - RAG Deutsche Steinkohle AG
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<strong>Deutsche</strong> Klimapolitik im Rahmen des<br />
Kyoto-Protokolls<br />
Bereits seit Anfang der 90er-Jahre<br />
werden die internationale und auch<br />
die nationale umweltpolitische<br />
Diskussion durch die Klimapolitik<br />
bestimmt. 1990 begründete<br />
Deutschland seine Vorreiterrolle<br />
in der internationalen Klimapolitik<br />
mit der Verkündung eines 25%igen<br />
CO 2 -Minderungszieles bis zum<br />
Jahre 2005. International wurden<br />
die Bemühungen zum Klimaschutz<br />
mit der Verabschiedung der<br />
Klimarahmenkonvention von Rio<br />
de Janeiro im Mai 1992 in Gang<br />
gesetzt. Im Dezember 1997 kam<br />
es auf der Klimakonferenz von<br />
Kyoto zur Verabschiedung des so<br />
genannten Kyoto-Protokolls, in dem<br />
sich die Industriestaaten zu einer<br />
ca. 5%igen Minderung der Treibhausgasemissionen<br />
bis zum Jahre<br />
2012 verpflichteten. Im Rahmen<br />
dieser Vereinbarungen hat sich<br />
Deutschland auf der Grundlage des<br />
europaweit formulierten Burden-<br />
Sharing-Agreements vom Juni 1998<br />
dazu verpflichtet, seine CO 2 -Emissionen<br />
um 21% gegenüber 1990<br />
zu reduzieren. Umgesetzt werden<br />
soll diese Verpflichtung durch eine<br />
Reihe von klimapolitischen Maßnahmen,<br />
deren Kernelement auf<br />
europäischer Ebene das europäische<br />
Emissionshandelssystem ist.<br />
Dessen Probephase begann am 1.<br />
Januar 2005 und gilt in stringenterer<br />
Form ab 2008, um das Klimaziel<br />
der Europäischen Union, nämlich<br />
eine 8%ige Minderung der Treibhausgasemissionen<br />
bis zum Jahre<br />
2012 zu erreichen.<br />
Auf Mitgliedstaatenebene werden<br />
diese Minderungsverpflichtungen<br />
mit den so genannten Nationalen<br />
Allokationsplänen (NAPs) umgesetzt.<br />
Die Bundesregierung hatte<br />
hierzu fristgerecht ihren NAP II<br />
für die Zuteilungsperiode 2008 bis<br />
2012 der EU-Kommission vorgelegt.<br />
Der Plan erfüllte zielgenau<br />
die Vorgaben des EU-Burden-<br />
Sharing-Agreements und des<br />
Kyoto-Protokolls. Die dann von der<br />
Kommission verordnete Kohlenstoff-Budget-Obergrenze<br />
von 453,1<br />
Mio. t CO 2 stellt gegenüber den<br />
tatsächlichen CO 2 -Emissionen<br />
der deutschen Wirtschaft in 2005<br />
eine Kürzung von ca. 50 Mio. t<br />
dar, etwas mehr als 10%. Diese<br />
Minderungslast, die über die Kyoto-Zielvorgabe<br />
hinausgeht, wird<br />
zudem einzig der Kraftwirtschaft<br />
auferlegt.<br />
Aktuelle Klimadiskussion für die<br />
Post-Kyoto-Phase<br />
Die Vereinbarungen des Kyoto-<br />
Protokolls laufen allerdings nur<br />
bis zum Jahre 2012. Das Protokoll<br />
fordert die Formulierung eines Anschlussabkommens<br />
bis zum Jahre<br />
2009. In der umwelt- und klimapolitischen<br />
Debatte werden bereits<br />
seit einigen Jahren Forderungen<br />
gestellt, die Vorgaben des Kyoto-<br />
Protokolls nach 2012 deutlich zu<br />
verschärfen, mit dem Hinweis<br />
darauf, dass ein wirklich effizienter<br />
Grundsätzlich neu gestaltet wurden<br />
auch die Zuteilungsregeln für die<br />
Kraftwirtschaft. Das bisherige Modell<br />
der Zuteilung nach Bedarf unter<br />
Anwendung von Kürzungsfaktoren<br />
wurde auf eine Zuteilung nach<br />
Benchmark und die zusätzliche<br />
Anwendung eines Kürzungsfaktors<br />
für den Fall umgestellt, dass das<br />
Gesamtbudget der Kraftwirtschaft<br />
überschritten wird.<br />
Diese Regelungen sind in das Zuteilungsgesetz<br />
2012 eingeflossen, mit<br />
dem der NAP II in Deutschland umgesetzt<br />
werden soll. Auf parlamentarischem<br />
Weg wurde zusätzlich hierzu<br />
noch ein Auktionierungsverfahren<br />
für ca. 9% des Gesamtbudgets von<br />
453,1 Mio. t CO 2 aufgenommen, das<br />
wiederum der zuzuteilenden Menge<br />
für die Kraftwirtschaft entnommen<br />
wird. Das Gesamtbudget der Kraftwirtschaft<br />
wird demzufolge gegenüber<br />
dem Stand 2005 bis 2007 deutlich<br />
gekürzt – mit absehbaren Folgen<br />
für die Preisentwicklung für Emissionsrechte.<br />
Schutz des Klimas deutlich schärfere<br />
weltweite Minderungsvorgaben<br />
erfordere als die des Kyoto-Protokolls.<br />
Auf europäischer Ebene wird<br />
hierbei eine Zielvorgabe gefordert,<br />
den Temperaturanstieg bis zum<br />
Jahre 2100 gegenüber der vorindustriellen<br />
Zeit auf 2°C zu<br />
begrenzen. Die Europäische Union<br />
folgt damit im Wesentlichen den<br />
Forderungen von Umweltgruppen,<br />
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