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PDF (4,2 MB) - RAG Deutsche Steinkohle AG

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<strong>Deutsche</strong> Klimapolitik im Rahmen des<br />

Kyoto-Protokolls<br />

Bereits seit Anfang der 90er-Jahre<br />

werden die internationale und auch<br />

die nationale umweltpolitische<br />

Diskussion durch die Klimapolitik<br />

bestimmt. 1990 begründete<br />

Deutschland seine Vorreiterrolle<br />

in der internationalen Klimapolitik<br />

mit der Verkündung eines 25%igen<br />

CO 2 -Minderungszieles bis zum<br />

Jahre 2005. International wurden<br />

die Bemühungen zum Klimaschutz<br />

mit der Verabschiedung der<br />

Klimarahmenkonvention von Rio<br />

de Janeiro im Mai 1992 in Gang<br />

gesetzt. Im Dezember 1997 kam<br />

es auf der Klimakonferenz von<br />

Kyoto zur Verabschiedung des so<br />

genannten Kyoto-Protokolls, in dem<br />

sich die Industriestaaten zu einer<br />

ca. 5%igen Minderung der Treibhausgasemissionen<br />

bis zum Jahre<br />

2012 verpflichteten. Im Rahmen<br />

dieser Vereinbarungen hat sich<br />

Deutschland auf der Grundlage des<br />

europaweit formulierten Burden-<br />

Sharing-Agreements vom Juni 1998<br />

dazu verpflichtet, seine CO 2 -Emissionen<br />

um 21% gegenüber 1990<br />

zu reduzieren. Umgesetzt werden<br />

soll diese Verpflichtung durch eine<br />

Reihe von klimapolitischen Maßnahmen,<br />

deren Kernelement auf<br />

europäischer Ebene das europäische<br />

Emissionshandelssystem ist.<br />

Dessen Probephase begann am 1.<br />

Januar 2005 und gilt in stringenterer<br />

Form ab 2008, um das Klimaziel<br />

der Europäischen Union, nämlich<br />

eine 8%ige Minderung der Treibhausgasemissionen<br />

bis zum Jahre<br />

2012 zu erreichen.<br />

Auf Mitgliedstaatenebene werden<br />

diese Minderungsverpflichtungen<br />

mit den so genannten Nationalen<br />

Allokationsplänen (NAPs) umgesetzt.<br />

Die Bundesregierung hatte<br />

hierzu fristgerecht ihren NAP II<br />

für die Zuteilungsperiode 2008 bis<br />

2012 der EU-Kommission vorgelegt.<br />

Der Plan erfüllte zielgenau<br />

die Vorgaben des EU-Burden-<br />

Sharing-Agreements und des<br />

Kyoto-Protokolls. Die dann von der<br />

Kommission verordnete Kohlenstoff-Budget-Obergrenze<br />

von 453,1<br />

Mio. t CO 2 stellt gegenüber den<br />

tatsächlichen CO 2 -Emissionen<br />

der deutschen Wirtschaft in 2005<br />

eine Kürzung von ca. 50 Mio. t<br />

dar, etwas mehr als 10%. Diese<br />

Minderungslast, die über die Kyoto-Zielvorgabe<br />

hinausgeht, wird<br />

zudem einzig der Kraftwirtschaft<br />

auferlegt.<br />

Aktuelle Klimadiskussion für die<br />

Post-Kyoto-Phase<br />

Die Vereinbarungen des Kyoto-<br />

Protokolls laufen allerdings nur<br />

bis zum Jahre 2012. Das Protokoll<br />

fordert die Formulierung eines Anschlussabkommens<br />

bis zum Jahre<br />

2009. In der umwelt- und klimapolitischen<br />

Debatte werden bereits<br />

seit einigen Jahren Forderungen<br />

gestellt, die Vorgaben des Kyoto-<br />

Protokolls nach 2012 deutlich zu<br />

verschärfen, mit dem Hinweis<br />

darauf, dass ein wirklich effizienter<br />

Grundsätzlich neu gestaltet wurden<br />

auch die Zuteilungsregeln für die<br />

Kraftwirtschaft. Das bisherige Modell<br />

der Zuteilung nach Bedarf unter<br />

Anwendung von Kürzungsfaktoren<br />

wurde auf eine Zuteilung nach<br />

Benchmark und die zusätzliche<br />

Anwendung eines Kürzungsfaktors<br />

für den Fall umgestellt, dass das<br />

Gesamtbudget der Kraftwirtschaft<br />

überschritten wird.<br />

Diese Regelungen sind in das Zuteilungsgesetz<br />

2012 eingeflossen, mit<br />

dem der NAP II in Deutschland umgesetzt<br />

werden soll. Auf parlamentarischem<br />

Weg wurde zusätzlich hierzu<br />

noch ein Auktionierungsverfahren<br />

für ca. 9% des Gesamtbudgets von<br />

453,1 Mio. t CO 2 aufgenommen, das<br />

wiederum der zuzuteilenden Menge<br />

für die Kraftwirtschaft entnommen<br />

wird. Das Gesamtbudget der Kraftwirtschaft<br />

wird demzufolge gegenüber<br />

dem Stand 2005 bis 2007 deutlich<br />

gekürzt – mit absehbaren Folgen<br />

für die Preisentwicklung für Emissionsrechte.<br />

Schutz des Klimas deutlich schärfere<br />

weltweite Minderungsvorgaben<br />

erfordere als die des Kyoto-Protokolls.<br />

Auf europäischer Ebene wird<br />

hierbei eine Zielvorgabe gefordert,<br />

den Temperaturanstieg bis zum<br />

Jahre 2100 gegenüber der vorindustriellen<br />

Zeit auf 2°C zu<br />

begrenzen. Die Europäische Union<br />

folgt damit im Wesentlichen den<br />

Forderungen von Umweltgruppen,<br />

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