24.07.2014 Aufrufe

Download - Gesis

Download - Gesis

Download - Gesis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

war es natürlich äußerst brisant und wichtig,<br />

dass sich dieses hohe Gremium mit dieser Problematik<br />

befasste.<br />

Ein Jahr später, 1999, haben Bund und Länder<br />

das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm<br />

HWP in der Nachfolge der diversen Hochschulsonderprogramme<br />

für eine Laufzeit von 2001<br />

bis 2003 beschlossen. Eines der sechs Fachprogramme<br />

des HWP hieß „Chancengleichheit für<br />

Frauen in Forschung und Lehre“.<br />

Ein wesentliches politisches Element war die<br />

Neufassung der Paragraphen 5 und 6 des<br />

Hochschulrahmengesetzes im Jahre 1998 sowie<br />

deren Umsetzung in die Landeshochschulgesetze,<br />

wobei wir als Bundeskonferenz bereits bei<br />

der Novellierung des HRG kräftig nachhelfen<br />

konnten; manche politische Amtsträgerinnen<br />

erinnern sich noch heute daran und sprechen<br />

von einem kühnen Husarenstück. In dieser<br />

Novellierung wurde erstmalig festgelegt, dass<br />

sowohl im Rahmen der staatlichen Finanzierung<br />

der Hochschulen als auch bei der Bewertung<br />

von Forschung und Lehre „Fortschritte bei<br />

der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu<br />

berücksichtigen sind“.<br />

Insgesamt war also ein gewisser Bewusstseinswandel<br />

in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft<br />

zu beobachten. Gelegenheit für uns,<br />

auch einen gewissen Druck aufzubauen, denn<br />

Erfolg wollten natürlich alle Beteiligten. Frauenförderung<br />

hatte plötzlich einen Wert, einen<br />

finanziellen Wert bekommen. Auch war ein<br />

Paradigmenwechsel zu beobachten, von der<br />

„Frauenförderung“ zur „Chancengleichheit“.<br />

Frauenförderung wurde zu der Zeit vorwiegend<br />

mit dem Ansatz verbunden, eine bessere<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.<br />

Chancengleichheit als durchgängiges<br />

Leitprinzip sollte auf die notwendigen strukturellen<br />

Änderungen zielen, um vorhandene<br />

Qualifikationspotenziale von Frauen stärker als<br />

bisher zur Geltung zu bringen. Insbesondere die<br />

politisch Verantwortlichen und die Leitungen<br />

der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen<br />

erhielten für die Umsetzung<br />

des Verfassungsauftrags aus Art. 3 (2) GG<br />

damit eine besondere Verantwortung.<br />

Auch auf europäischer Ebene können wir auf gut<br />

zehn Jahre Aktivitäten im Bereich „Women and<br />

Science“ zurückblicken. Eine Reise in kleinen<br />

Schritten aber mit klarer Motivation und großen<br />

Hoffnungen, die auch dort bis heute nicht zu<br />

Ende ist. Sie begann vor zehn Jahren mit dem<br />

Slogan: „No data, no problem, no policy.“<br />

Durch den Vertrag von Amsterdam, der am 1.<br />

Mai 1999 in Kraft trat, wurden Chancengleichheit<br />

und Gender Mainstreaming als Prinzip<br />

der Europäischen Gemeinschaft im EG-Vertrag<br />

festgeschrieben.<br />

Durch die Prioritätensetzung im 5. Forschungsrahmenprogramm<br />

(1998–2002) wurde die<br />

Notwendigkeit betont, der Förderung der Beteiligung<br />

von Frauen im Bereich der Forschung<br />

besondere Aufmerksamkeit zu schenken; insbesondere<br />

sollte ab sofort die Forschung von, für<br />

und über Frauen gefördert werden.<br />

Im Juli 1999 hat die Europäische Kommission<br />

einen Aktionsplan zur Gleichstellung in der<br />

Wissenschaft beschlossen mit dem Titel „Frauen<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!