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durch die Auswertung zentraler Präsentationen<br />
und Dokumente der Hochschulen sowie durch<br />
die Auswertung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen<br />
zwischen den Hochschulen und<br />
dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft,<br />
Forschung und Technologie des Landes NRW<br />
nachgegangen. In einem zweiten Schritt geht<br />
es um die Institutionalisierung der Gleichstellung<br />
und konkrete Gleichstellungspraxen.<br />
Die Gleichstellungsaktivitäten an den Hochschulen<br />
des Landes NRW haben ihren Ursprung<br />
in der neuen Frauenbewegung der 1970er<br />
Jahre, die auf die Hochschulen ausstrahlte und<br />
sowohl die Frauenförderung als auch die Frauenforschung<br />
in Hochschule und Wissenschaft<br />
voranbrachte. Ein Ausdruck langjähriger außerparlamentarischer<br />
sowie parlamentarischer<br />
Frauenbewegung ist das Landesgleichstellungsgesetz<br />
(LGG), das am 20. November 1999 in<br />
Kraft getreten ist und die gesetzliche Grundlage<br />
für die Gleichstellungsaktivitäten der Hochschulen<br />
in NRW bildet. Im LGG wird Gleichstellung<br />
als Frauenthema konzipiert, bei dem es<br />
um „die Belange der Frauen“, um „frauenrelevante<br />
Aspekte“ und u. a. um Frauenförderung,<br />
Frauenförderpläne, Abbau der Unterrepräsentanz<br />
von Frauen und um die Vereinbarkeit von<br />
Beruf und Familie geht.<br />
Mit der Einführung des Hochschulgesetzes<br />
(HG) zum 1. Januar 2007 wurde die gesetzliche<br />
Funktion der Gleichstellungsbeauftragten<br />
an den Hochschulen des Landes NRW analog<br />
zum Landesgleichstellungsgesetz geregelt.<br />
Im Gender-Report wird danach gefragt, über<br />
VORTRÄGE<br />
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