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Regelungen zur Antidiskriminierung bzw. in<br />

das 2006 in Deutschland in Kraft getretene Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz gemündet.<br />

im Gender Mainstreaming Gender in allen<br />

politischen Prozessen zu berücksichtigen sei,<br />

sei im Diversity Mainstreaming die Vielfalt zu<br />

berücksichtigen. Normativ grundlegend für<br />

diese politische Perspektive auf Diversität ist<br />

das Postulat einer allgemeinen Chancengleichheit,<br />

die sich in politisch-philosophischer<br />

Hinsicht auf postmoderne Ideen eines inklusiven<br />

Universalismus stützt, den Wolfgang<br />

Welsch bereits 1991 in Zusammenhang mit der<br />

Anerkennung von Differenz und „Gerechtigkeit<br />

gegenüber dem Heterogenen“ gebracht hat.<br />

Diversität wird hier als Prinzip einer partizipativen<br />

Demokratie verstanden. Diese Überlegungen<br />

berufen sich auf die Verwirklichung der<br />

Menschenrechte für alle und sind in den USA<br />

wie auch im Jahr 2000 in der EU in gesetzliche<br />

Mehr noch als die Umsetzung von Gender<br />

Mainstreaming stellt die Umsetzung von<br />

Diversitätspolitik eine Herausforderung für<br />

die Gleichstellungspolitik in Hochschule und<br />

Forschung dar. Fiel es bisher schon schwer, die<br />

Herstellung und Durchsetzung der Gleichheit<br />

und Gerechtigkeit der Geschlechter als nicht<br />

hintergehbares Postulat selbstverständlich bei<br />

allen politischen Prozessen zu berücksichtigen,<br />

so gilt dies erst recht für Gleichheit und<br />

Gerechtigkeit in Bezug auf Vielfalt. Hinzu<br />

kommt, dass Diversitätspolitik in Konkurrenz<br />

zur Geschlechtergleichstellungspolitik geraten<br />

kann, denn die Berücksichtigung von Vielfalt<br />

meint nicht immer auch die Gleichstellung von<br />

Frauen. Geschlecht wird unter Bedingungen<br />

von Diversität zu einer Kategorie von vielen,<br />

während Diversität in der Geschlechtergleichstellung<br />

eine nachgeordnete Kategorie der<br />

Differenzierung ist.<br />

Durch Gender Mainstreaming und vor allem die<br />

Diskussion um Managing-Diversity-Konzepte<br />

verschiebt sich zugleich der Fokus vom normativ-rechtlich<br />

begründeten Gleichheitsanspruch<br />

hin zu ökonomischen Aspekten der effizienten<br />

Nutzung vielfältiger Humanressourcen. Dies<br />

ermöglicht einerseits eine hohe Anschlussfähigkeit<br />

an die neuen Steuerungsstrukturen der unternehmerischen<br />

Hochschule, birgt aber andererseits<br />

die Gefahr, dass soziale Ungleichheiten<br />

individualisiert werden und auch aus dem<br />

Blick geraten können. Mit dem Verschwinden<br />

der expliziten Bezugnahme auf die Kategorie<br />

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