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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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In der Nähe der Windkraftanlagen verlaufen die Autobahn A3 (minimale Entfernung beträgt<br />

circa 200 m von der vom Rotor überstrichenen Fläche), die Straße L 258 (minimale Entfernung<br />

beträgt circa 120 m von der vom Rotor überstrichenen Fläche). Die minimale Entfernung<br />

zur Eisenbahnlinie, die hier parallel zur Autobahn verläuft, beträgt circa 450 m zu der<br />

vom Rotor überstrichenen Fläche.<br />

Im Westen, in einer Entfernung von mindestens 400 m befinden sich ein Schießplatz und<br />

eine Bauschuttdeponie. Der Schießplatz liegt in einer ehemaligen Schottergrube, nach allen<br />

Seiten geschützt durch eine Böschung. Laut Auskunft von Herr Knessl vom JSSK Steinbrunn<br />

hat der Schießplatz von Mitte März bis Ende Oktober jeden Samstag, Sonntag und Feiertag<br />

ab 09:00 Uhr geöffnet. Der Verein verfügt über ca. 200 Mitglieder. Der Schießplatz liegt in<br />

einer ehemaligen Sandgrube, der Platz wird rundherum von Bäumen und Sträuchern geschützt.<br />

Eine Beeinträchtigung ist aufgrund der Lage und der extensiven Nutzung des Platzes<br />

nicht zu erwarten.<br />

Im Südwesten befindet sich in einer Entfernung von 960 m das Jagdhaus Steinbrunn, ein<br />

einfacher Bau mit überhöhtem Mittelrisalit aus dem Ende des 18. Jahrhunderts, welcher den<br />

Esterházys als Jagdschloss diente. Dieses wird heute nur mehr privat genutzt. Es liegt in<br />

einer leichten Senke und wird zu den Windrädern hin zudem durch starken Baumbewuchs<br />

direkt im Anschluss des Jagdhauses geschützt.<br />

Im Westen liegt in einer Entfernung von 1.250 m ein privater Fischteich, dieser befindet sich<br />

jedoch in ausreichender Entfernung und wird ebenfalls nur extensiv genutzt.<br />

Südlich des Windparks ist im Flächenwidmungsplan eine Autobahn-Raststation (Widmung<br />

G-Rast) eingetragen. Dies würde formal eine Ausschlusszone bedeuten (Schutzzonen zu<br />

Raststationen 500 m). Diese Widmung ist jedoch nicht mehr aktuell, die ehemals dort vorgesehene<br />

Raststation wird nun weiter im Norden in ausreichender Entfernung auf dem Gemeindegebiet<br />

von Hornstein errichtet. Die Rückwidmung dieser Fläche in Gl erfolgt als Änderungspunkt<br />

2 im gegenständlichen Verfahren.<br />

<strong>MARKTGEMEINDE</strong> <strong>STEINBRUNN</strong><br />

6. ÄNDERUNG DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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