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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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Generell handelt es sich beim betreffenden Gebiet um einen relativ strukturarmen Freiraum,<br />

welcher keine aus ökologischer Sicht besonders wertvollen Landschaftselemente beinhaltet.<br />

Eine Ausnahme bildet die renaturierte Schottergrube im Osten des Projektgebietes, welche<br />

jedoch von der Errichtung der Windkraftanlagen nicht berührt wird. Der Lebensraum für<br />

Pflanzen und Tiere, auch der Wildtiere, ist somit deutlich eingeschränkt. Vorsorglich wurde<br />

eine naturschutzfachliche Studie bei der Firma BIOME, Dr. Traxler, in Auftrag gegeben. Eine<br />

Stellungnahme liegt im Anhang bei. Erste Ergebnisse werden in Kapitel 1.5.5 erläutert. Die<br />

gesamte Studie wird bis zum Beschluss vorgelegt.<br />

Die derzeitige Situation (Ackerflächen) würde bei Nichtdurchführung der ggst.<br />

Widmungsänderung und der damit verbunden Nichtrealisierung des geplanten Projektes<br />

primär beibehalten werden.<br />

Bei Nichtdurchführung könnten jedoch wichtige nationale Ziele im Bereich des Umwelt- und<br />

Klimaschutzes nicht im geplanten Umfang erfüllt werden. Es könnte in weiterer Folge kein<br />

Beitrag zum Ziel des Landes Burgenland geleistet werden, bis zum Jahr 2020 den gesamten<br />

Stromverbrauch des Landes aus erneuerbarer Energie zu decken. Die elektrische Energie<br />

müsste auf andere, möglicherweise nicht nachhaltige, Weise erzeugt werden.<br />

1.5.3 Sämtliche derzeitige für den Plan oder das Programm relevanten<br />

Umweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich<br />

auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz beziehen, wie etwa die gemäß<br />

den Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG ausgewiesenen Gebiete<br />

Von der Umwidmung betroffen sind keine Schutzgebiete (Natur- Landschaftsschutzgebiete,<br />

NATURA-2000 Gebiete, Gebiete ausgewiesen anhand der FFH-Richtlinie). Es werden auch<br />

in weiterer Entfernung keine Schutzgebiete indirekt berührt.<br />

SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />

FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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