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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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3.2 BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNGSPUNKTE<br />

Änderungspunkt 1: Umwidmung von Landwirtschaftlich genutzte Grünfläche (Gl) in<br />

Grünfläche-Windkraftanlage (G-WKA); KG Steinbrunn<br />

Von der Umwidmung betroffen sind Teilflächen mehrerer Grundstücke im nordöstlichen<br />

Randbereich des Gemeindegebietes. Es handelt sich insgesamt um eine Fläche von rd.<br />

15.850 m². Folgende Grundstücke sind im Detail vom Änderungsvorhaben betroffen:<br />

WKA „Steinbrunn 1“<br />

Gr.Nr. Fläche in m²<br />

3095 5274<br />

WKA „Steinbrunn 2“<br />

Gr.Nr. Fläche in m²<br />

3086 245<br />

3087 3744<br />

3088 747<br />

3089 537<br />

WKA „Steinbrunn 3“<br />

Gr.Nr. Fläche in m²<br />

3068 5274<br />

Die WHP Consulting GmbH plant in dem Projektgebiet „Windpark Steinbrunn“ die Errichtung<br />

von insgesamt 3 Windkraftanlagen des Typs VENSYS 82 im Nordosten des Gemeindegebietes.<br />

Die geplanten Windkraftanlagen erreichen eine Nabenhöhe von 98,5 m bei einem Rotordurchmesser<br />

von 82 m. Die Blattspitzenhöhe (entspricht der Gesamthöhe) beträgt somit<br />

rd. 140 m.<br />

Entsprechend dem derzeit gültigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Steinbrunn<br />

sind die vom Projektvorhaben betroffenen Flächen als landwirtschaftlich genutzte Grünflächen<br />

(Gl) gewidmet. Von der Umwidmung in der oben beschriebenen Art betroffen sind nicht<br />

nur die Fundamentstandorte der geplanten Windkraftanlagen, sondern auch die von den<br />

Rotoren überstrichene Grundfläche. Die Widmungsfläche muss daher einen Durchmesser<br />

von 82 m (entsprechend Rotordruchmesser) aufweisen.<br />

<strong>MARKTGEMEINDE</strong> <strong>STEINBRUNN</strong><br />

6. ÄNDERUNG DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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