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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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3.3 Umwelterheblichkeitsprüfung (Strategische Umweltprüfung,<br />

SUP)<br />

Das Büro A.I.R. hat die Umwelterheblichkeit der geplanten Änderungen der ggst.<br />

Widmungsvorhaben in Anlehnung an den Anhang II der Richtlinie 2001/42 EG (SUP-<br />

Richtlinie) geprüft. Grundlage dafür bilden die entsprechenden Kriterien für die Bestimmung<br />

der voraussichtlichen Erheblichkeit von Umweltauswirkungen im Sinne des Artikels 3 Absatz<br />

5 (SUP Richtlinie). Die Ergebnisse der Prüfung aller für das Vorhaben relevanter Kriterien<br />

sind nachfolgend dargestellt.<br />

Im Zuge dieser SUP werden nicht nur die Auswirkungen der 3 Windkraftanlagen in der<br />

Marktgemeinde Steinbrunn untersucht, sondern auch jener der 2 benachbarten<br />

Windkraftanlagen in Hornstein. Da diese in Zukunft einen gemeinsamen Windpark darstellen<br />

sollen und somit unter Umständen auch kumulative Auswirkungen aufweisen könnten, soll<br />

dem mit einer gemeinsamen SUP und einem gemeinsamen Umweltbericht begegnet<br />

werden. Die Einbeziehung in ein Änderungsverfahren der 2 Windkraftanlagen in Hornstein<br />

kann derzeit noch nicht terminisiert werden, soll allerdings zum ehest möglichen Zeitpunkt<br />

erfolgen. Vice versa wird in der allfälligen SUP, bei der die WKA in Hornstein untersucht<br />

werden, die Anlagen in Steinbrunn ebenfalls miteinbezogen.<br />

Die genauen Ausführungen für die SUP und den Umweltbericht befinden sich im Anhang<br />

(ANHANG B).<br />

Es wurde festgestellt, dass gemäß der Prüfung des Änderungsvorhabens des geplanten<br />

Widmungsvorhabens nach Anhang II der Richtlinie 2001/42 EG Artikel 3 Absatz 5<br />

eine Erheblichkeit vorliegt und daher die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich<br />

ist.<br />

<strong>MARKTGEMEINDE</strong> <strong>STEINBRUNN</strong><br />

6. ÄNDERUNG DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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