MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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Nutzung von Ressourcen, insbesondere Boden<br />
Beim vorliegenden Projektvorhaben ist keine großflächige Flächeninanspruchnahme sowie<br />
Versiegelung gegeben. Die Widmungsflächen der Windkraftanlagen umfassen zwar jeweils<br />
eine Kreisfläche mit einem Durchmesser von 82 m, wobei jedoch nur jene Flächen für die<br />
Fundamente der Betonfertigteiltürme tatsächlich versiegelt werden (jeweils rund 200 m 2 ). Es<br />
handelt sich darüber hinaus um keine dauerhafte und nicht umkehrbare Festlegung, da die<br />
Anlagen wieder rückstandslos entfernt werden können.<br />
Die interne Erschließung der geplanten Windkraftanlagen erfolgt weitgehend über das<br />
bestehende Netz an Güter- und Feldwegen, womit in keinem erheblichen Ausmaß eine<br />
zusätzliche Flächeninanspruchnahme oder Versiegelung erfolgt. Nur zum Teil sind die<br />
bestehenden Feldwege zu verbreitern bzw. neu zu errichten.<br />
Durch das geplante Projekt werden die gegenwärtig vorhandenen Bodeneigenschaften im<br />
Untersuchungsgebiet nicht erheblich negativ beeinflusst, da Flächen nur punktuell in<br />
Anspruch genommen werden. Erosionen, Verdichtungen bzw. Lockerungen sind durch das<br />
vorliegende Projektvorhaben nicht zu erwarten. Ebenfalls ist keine Änderung der<br />
Ausbreitungs- oder Oberflächenverhältnisse durch das Projektvorhaben zu erwarten, da es<br />
sich im Wesentlichen um punktuelle und keine flächigen Maßnahmen handelt. Bei den<br />
betroffenen Böden handelt es sich ausschließlich um Ackerböden, welche im Projektgebiet<br />
häufig vorkommen.<br />
Rodungen sind aufgrund des Projektvorhabens nicht durchzuführen. Es sind keine<br />
Waldflächen von der Errichtung der Windkraftanlagen betroffen.<br />
SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> – HORNSTEIN<br />
FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />
gem. Anhang I, SUP-Richtlinie FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)