MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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1.5.6 Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungenaufgrund der Durchführung des Plans oder Programms zu<br />
verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen<br />
Da vorgelagert zum ggst. Umweltbericht bereits im Regionalen Rahmenkonzept umfassende<br />
Untersuchungen durchgeführt sowie Potential- und Ausschlusszonen festgelegt wurden, sind<br />
bereits im Vorfeld umfassende Maßnahmen gesetzt worden, um erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen durch die Errichtung von Windkraftanlangen zu verhindern.<br />
Die Mindestabstände zu Siedlungsgebieten und landwirtschaftlichen Einzelgehöften wurden<br />
eingehalten. Mögliche Auswirkungen aufgrund von Schattenwurf können gebietsweise durch<br />
Ausgleichsmaßnahmen zB in Form von partiellen Abschaltungen relevanter Anlagen<br />
verringert werden.<br />
Insbesondere auf höherwertige landwirtschaftliche Flächen (insbesondere Weinbauflächen,<br />
Waldgebiete) wurde bei den Planungen der Standorte der einzelnen Windkraftanlagen<br />
Rücksicht genommen, wodurch diese erhalten bleiben. Die vorherrschende ackerbauliche<br />
Bewirtschaftung kann ohne wesentliche Einschränkungen und Bodenverluste weiter<br />
betrieben werden.<br />
Die interne Windparkverkabelung, die Anschlussleitungen ans Netz der BEWAG sowie die<br />
Zufahrten zu den Windkraftanlagen sollen auf dem Prinzip des minimalen<br />
Flächenverbrauches basieren. So erfolgt die Einleitung über eine Erdleitung in das circa 7<br />
km entfernte Umspannwerk<br />
SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> – HORNSTEIN<br />
FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />
gem. Anhang I, SUP-Richtlinie FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)