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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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1.5.6 Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungenaufgrund der Durchführung des Plans oder Programms zu<br />

verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen<br />

Da vorgelagert zum ggst. Umweltbericht bereits im Regionalen Rahmenkonzept umfassende<br />

Untersuchungen durchgeführt sowie Potential- und Ausschlusszonen festgelegt wurden, sind<br />

bereits im Vorfeld umfassende Maßnahmen gesetzt worden, um erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen durch die Errichtung von Windkraftanlangen zu verhindern.<br />

Die Mindestabstände zu Siedlungsgebieten und landwirtschaftlichen Einzelgehöften wurden<br />

eingehalten. Mögliche Auswirkungen aufgrund von Schattenwurf können gebietsweise durch<br />

Ausgleichsmaßnahmen zB in Form von partiellen Abschaltungen relevanter Anlagen<br />

verringert werden.<br />

Insbesondere auf höherwertige landwirtschaftliche Flächen (insbesondere Weinbauflächen,<br />

Waldgebiete) wurde bei den Planungen der Standorte der einzelnen Windkraftanlagen<br />

Rücksicht genommen, wodurch diese erhalten bleiben. Die vorherrschende ackerbauliche<br />

Bewirtschaftung kann ohne wesentliche Einschränkungen und Bodenverluste weiter<br />

betrieben werden.<br />

Die interne Windparkverkabelung, die Anschlussleitungen ans Netz der BEWAG sowie die<br />

Zufahrten zu den Windkraftanlagen sollen auf dem Prinzip des minimalen<br />

Flächenverbrauches basieren. So erfolgt die Einleitung über eine Erdleitung in das circa 7<br />

km entfernte Umspannwerk<br />

SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> – HORNSTEIN<br />

FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />

gem. Anhang I, SUP-Richtlinie FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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