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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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Naturschutzfachliche Stellungnahme WP Hornstein-Steinbrunn 14<br />

Flächenpräferenzen, sondern es erfolgt vor allem eine opportunistische Nutzung frisch umgepflügter<br />

Felder.<br />

Sonstige Befunde<br />

Das Vorhandensein strukturreicher und z. T. großer Feldgehölze (Abb. 2, 3) ermöglicht sehr<br />

gute Niederwild- und Kleinsäugerbestände im Bereich der mittleren und südlichen Teilfläche.<br />

Dadurch erweist sich das Gebiet als besonders attraktiv für Beutegreifer. So wurden,<br />

neben anderen Greifvogelbeobachtungen (Rohrweihe, Turmfalke), jahreszeitlich sehr spät<br />

noch am 21. und 26. 4. in den nördlichen Teilflächen Kornweihen angetroffen, was möglicherweise<br />

auf eine erhöhte Bedeutung des Planungsraumes als Rast- und Überwinterungsgebiet<br />

hinweist (gesicherte Abklärung nur durch längerfristige Beobachtungen möglich).<br />

Herr Paller teilte weiters mit, dass der Uhu, der alljährlich im Bereich des Steinbruchs<br />

am Abhang des Leithagebirges zwischen Müllendorf und Hornstein brütet, ebenfalls das<br />

Gebiet zur Jagd aufsucht. Die Gesamtbedeutung des Planungsraumes für Greifvögel und<br />

Eulen im Jahreslauf kann derzeit, nach einer Untersuchungsphase von wenigen Wochen,<br />

nicht abschließend beurteilt werden.<br />

Abgesehen von ihrer indirekten Bedeutung für Beutegreifer haben die Feldgehölze auch<br />

Be- deutung als Lebensraum für diverse gefährdete Brutvogelarten, von denen im Untersuchungszeitraum<br />

Rebhuhn, Nachtigall und Dorngrasmücke nachgewiesen werden konnten.<br />

Gutachten<br />

Interpretation der Befunde<br />

Von den erhobenen Befunden stellt vor allem die festgestellte Raumnutzung des Weißstorchs<br />

einen sehr problematischen Befund für die Beurteilung des Windparkprojektes dar.<br />

Rössler (2003, S. 45) hält fest, dass nach Erhebung der Raumnutzung der Störche und Abschätzung<br />

des Kollisionsrisikos „gegebenenfalls entsprechende Verbotszonen auszuweisen“<br />

sind. Für die beiden nördlichen Teilflächen des Planungsraumes trifft dies mit Sicherheit<br />

zu. Sowohl bei der direkten Nutzung dieser Flächen durch den Weißstorch als auch<br />

beim Anflug auf weiter südlich gelegene Flächen (Weißes Kreuz, Sandgrube Steinbrunn)<br />

bedeuten WKA auf den beiden nördlichen Teilflächen ein hohes Kollisionsrisiko, das einen<br />

zwingenden Ausschlussgrund für die geplanten WKA darstellt. Weniger eindeutig ist die Situation<br />

in der südlichsten Teilfläche. Auch hier tritt der Weißstorch auf, jedoch offensichtlich<br />

seltener als in den nördlichen Gebietsteilen. Hier wäre eine intensive fortgesetzte Untersuchung<br />

bis zumindest Ende Juli erforderlich, um das Auftreten des Weißstorchs als regelmäßig<br />

oder lediglich ausnahmsweise einstufen zu können. Der geplante Windpark ist dem<br />

Horstgebiet des Uhus im Abstand von rund 1 km vorgelagert, womit der Planungsraum im<br />

zentralen Aktionsraum des Uhus liegt. Kollisionen des Uhus mit WKA sind keineswegs auszuschließen.<br />

Für Eulen konstatiert Rössler (2003) generell dringenden Forschungsbedarf;<br />

so wurden in jüngster Zeit mehrfach letale Kollisionen von Uhus mit WKA in Europa gemeldet<br />

(E-Mail M. Rössler, 10. 5. 2004), was nahelegt, dass die Art durchaus als Konfliktart angesehen<br />

werden kann. Da bei Rössler (2003) v. a. wegen unzureichender Datenlage und<br />

wegen derzeit guter Uhu-Bestände jedoch keine Ausweisung des Uhus als Konfliktart erfolgte,<br />

kann aus den Gegebenheiten im Planungsgebiet kein zwingender Ausschlussgrund<br />

für den Windpark abgeleitet werden.<br />

Für Greifvögel weisen die bisher vorliegenden Daten auf mögliche Konflikte hin. Wie beim<br />

Weißstorch zeichnet sich auch für die Greifvögel ab, dass die beiden nördlichen Teilflächen<br />

deutlich problematischere Befunde liefern als die südliche; im kurzen, jahreszeitlich ungünstig<br />

gelegenen Beobachtungszeitraum (siehe Kap. 2) steht vier Sichtungen von Weihen im<br />

Norden keine einzige im Süden gegenüber. Eine Abklärung der tatsächlichen Bedeutung<br />

des Gebietes für Greifvögel ist derzeit nicht möglich, sie müsste im Winterhalbjahr erfolgen.<br />

A. Traxler 15.07.2011

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