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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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1.4 FESTLEGUNG UNTERSUCHUNGSMETHODIK UND UNTERSUCHUNGSRAHMEN<br />

Da es sich bei der Errichtung eines Windparks in den Gemeindegebieten von Steinbrunn und<br />

Hornstein um ein Projektvorhaben handelt, welches möglicherweise erhebliche<br />

Umweltauswirkungen hat, wird das Projekt obligatorisch einer Umweltprüfung gemäß<br />

Artikel 4 bis 9 der SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und<br />

des Rates) unterzogen.<br />

Die Umweltprüfung entspricht der Ausarbeitung eines Umweltberichtes. Darin sind die<br />

voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die das Projektvorhaben auf die Umwelt<br />

hat, sowie vernünftige Alternativen (die die Ziele und den geografischen Anwendungsbereich<br />

des Vorhabens berücksichtigen) zu ermittelen, zu beschrieben und zu bewerten. Alle<br />

Ergebnisse der Erheblichkeitsprüfung bzw. des vorgelagerten Screenings fließen unmittelbar<br />

in den Umweltbericht, welcher jene in Artikel 5 und die im Anhang I der SUP-Richtline<br />

vorgesehen Informationen beinhalten soll:<br />

a) eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder<br />

Programms sowie der Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen;<br />

b) die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustands und dessen voraussichtliche<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans oder Programms;<br />

c) die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden;<br />

d) sämtliche derzeitigen für den Plan oder das Programm relevanten Umweltprobleme<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer<br />

speziellen Umweltrelevanz beziehen, wie etwa die gemäß den Richtlinien<br />

79/409/EWG und 92/43/EWG ausgewiesenen Gebiete;<br />

e) die auf internationaler oder gemeinschaftlicher Ebene oder auf der Ebene der<br />

Mitgliedstaaten festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Plan oder das<br />

Programm von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und alle<br />

Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder Programms berücksichtigt<br />

wurden;<br />

f) die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, einschließlich der<br />

Auswirkungen auf Aspekte wie die biologische Vielfalt, die Bevölkerung, die<br />

Gesundheit des Menschen, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, klimatische Faktoren,<br />

Sachwerte, das kulturelle Erbe einschließlich der architektonisch wertvollen Bauten<br />

und der archäologischen Schätze, die Landschaft und die Wechselbeziehung<br />

zwischen den genannten Faktoren;<br />

g) die Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen<br />

SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />

FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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