MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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1.5 UMWELTPRÜFUNG - UMWELTBERICHT<br />
Im Regionalen Rahmenkonzept für Windkraftanlagen wurden durch die Festlegung von<br />
Potenzial- und Ausschlusszonen bereits wesentliche Zielsetzungen des Natur- und<br />
Landschaftsschutzes berücksichtigt. Es stellt damit eine wesentliche<br />
Entscheidungsgrundlage für Standorte von Windkraftanlagen dar. Dieses Rahmenkonzept<br />
dient als wichtige Grundlage für den gegenständlichen Umweltbericht, welcher auf<br />
wesentliche Erkenntnisse und Festlegungen des Rahmenkonzepts verweist bzw. auf diesen<br />
aufbaut.<br />
Die 5 geplanten Windkraftanlagen befinden sich in den Gemeinden Steinbrunn (3 WKA) und<br />
Hornstein (2 WKA). Diese werden in unterschiedlichen Widmungsverfahren umgesetzt. Da<br />
sich jedoch unter Umständen Auswirkungen kumulativen Charakters durch die geplanten<br />
Anlagen ergeben können, werden diese einer gemeinsamen SUP unterzogen. Die<br />
vorliegende Strategische Umweltprüfung prüft aufgrund der räumlichen<br />
Zusammengehörigkeit die Umweltauswirkungen beider Projektvorhaben und somit aller<br />
geplanten Windkraftanlagen im Windpark Steinbrunn - Hornstein. Der Windpark umfasst in<br />
seiner letzten Ausbaustufe auch 4 WKA auf dem Gemeindegebiet von Müllendorf, diese<br />
befinden sich allerdings noch im Diskussionsprozess und können deshalb nicht in diesem<br />
Umweltbericht behandelt werden.<br />
In weiterer Folge wird das Projektvorhaben zur Errichtung eines Windparks gemäß den im<br />
Anhang I der SUP-Richtline festgelegten Erfordernissen geprüft.<br />
SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />
FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />
FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)