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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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1.5.8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung<br />

Da vorgelagert zum ggst. Umweltbericht bereits im Regionalen Rahmenkonzept umfassende<br />

Untersuchungen durchgeführt sowie Eignungs- und Ausschlusszonen festgelegt wurden,<br />

sind bereits im Vorfeld umfassende Maßnahmen gesetzt worden, um erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen durch die Errichtung von Windenergieanlangen zu verhindern.<br />

Insbesondere auf höherwertige landwirtschaftliche Flächen (insbesondere Weinbauflächen<br />

und Waldgebiete) wurde bei diesen Planungen der Standorte der einzelnen<br />

Windenergieanlagen Rücksicht genommen, wodurch diese erhalten bleiben.<br />

Die vorherrschende ackerbauliche Bewirtschaftung kann ohne wesentliche Einschränkungen<br />

und Bodenverluste weiter betrieben werden. In einem geringfügigen Ausmaß können lineare<br />

Vegetationselemente bei der Errichtung der Anlagen gerodet werden, dies ist jedoch nicht<br />

geplant und zum heutigen Planungsstand auch nicht notwendig. Diese stellen zwar wichtige<br />

landschaftliche Elemente und Habitate für diverse Tierarten dar, weisen jedoch keine oder<br />

nur geringfügige naturschutzfachliche Bedeutung auf. Sollte die Errichtung der<br />

Windenergieanlagen eine punktuelle Entfernung der bestehenden Gehölzstrukturen<br />

erforderlich machen, so werden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Neupflanzungen durch<br />

den Betreiber vorgenommen.<br />

Die interne Windparkverkabelung und die Anschlussleitungen ans Netz der BEWAG werden<br />

zur Gänze unterirdisch durchgeführt, wodurch der weitere Flächenverbrauch minimiert wird.<br />

SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> – HORNSTEIN<br />

FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />

gem. Anhang I, SUP-Richtlinie FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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