MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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1.5.8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung<br />
Da vorgelagert zum ggst. Umweltbericht bereits im Regionalen Rahmenkonzept umfassende<br />
Untersuchungen durchgeführt sowie Eignungs- und Ausschlusszonen festgelegt wurden,<br />
sind bereits im Vorfeld umfassende Maßnahmen gesetzt worden, um erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen durch die Errichtung von Windenergieanlangen zu verhindern.<br />
Insbesondere auf höherwertige landwirtschaftliche Flächen (insbesondere Weinbauflächen<br />
und Waldgebiete) wurde bei diesen Planungen der Standorte der einzelnen<br />
Windenergieanlagen Rücksicht genommen, wodurch diese erhalten bleiben.<br />
Die vorherrschende ackerbauliche Bewirtschaftung kann ohne wesentliche Einschränkungen<br />
und Bodenverluste weiter betrieben werden. In einem geringfügigen Ausmaß können lineare<br />
Vegetationselemente bei der Errichtung der Anlagen gerodet werden, dies ist jedoch nicht<br />
geplant und zum heutigen Planungsstand auch nicht notwendig. Diese stellen zwar wichtige<br />
landschaftliche Elemente und Habitate für diverse Tierarten dar, weisen jedoch keine oder<br />
nur geringfügige naturschutzfachliche Bedeutung auf. Sollte die Errichtung der<br />
Windenergieanlagen eine punktuelle Entfernung der bestehenden Gehölzstrukturen<br />
erforderlich machen, so werden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Neupflanzungen durch<br />
den Betreiber vorgenommen.<br />
Die interne Windparkverkabelung und die Anschlussleitungen ans Netz der BEWAG werden<br />
zur Gänze unterirdisch durchgeführt, wodurch der weitere Flächenverbrauch minimiert wird.<br />
SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> – HORNSTEIN<br />
FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />
gem. Anhang I, SUP-Richtlinie FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)