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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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Auswirkungen aufgrund von Luft-, Schall- und Schattenemissionen<br />

Gemäß Verordnung des BMLFUW zum UVP-G (BGBl. II Nr.483/2008) ist das gesamte Landesgebiet<br />

Burgenland, d.h. auch der gegenständliche Projektstandort, als belastetes Gebiet<br />

Luft hinsichtlich Feinstaub PM10 ausgewiesen. Daraus leitet sich ein Verschlechterungsverbot<br />

der Immissionssituation hinsichtlich PM10 ab. Aufgrund des Betriebs der geplanten<br />

Windenergieanlagen sind keine Luftschadstoffemissionen zu erwarten. Einzig in der Errichtungsphase<br />

kann es aufgrund der Baufahrzeuge temporär zu zusätzlichen Staubbelastungen<br />

kommen. Die Baumaßnahmen finden jedoch abseits von Wohngebieten statt und können<br />

daher als geringfügig betrachtet werden.<br />

Im Hinblick auf die zu erwartenden Schallimmissionen wurden insbesondere die Punkte<br />

von jenen bewohnten (oder bewohnbaren) Gebieten ausgewählt, die dem Windpark am<br />

nächsten sind. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass gemäß dem vorgelegten Gutachten<br />

(siehe SUP im Anhang B) die Immissionswerte an keinem der festgelegten Immissionspunkte<br />

einen Wert von 45 dB(A) überschreiten. Der nächste gemessene Immissionsort<br />

war circa 1.600 m entfernt, der höchste gemessene Lärmpegel waren 30,7 dB(A). Sämtliche<br />

errechnete Schallpegel liegen damit unter den geforderten Grenzwerten gemäß ÖNORM S<br />

5021-1 bzw. ÖAL-Richtlinie Nr. 36 des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung<br />

(ÖAL).<br />

Die relative Nähe des Schießplatzes spielt in den Schallberechnungen keine Rolle, da hier<br />

eine sehr lärmintensive Nutzung betrieben wird, durch die eventuelle Geräusche der Windräder<br />

nicht hörbar werden. Aus diesem Grund befindet sich der Schießstand in einer ehemaligen<br />

Sandgrube, geschützt durch Wald- und Gehölzstreifen weit weg von jeglicher Bebauung.<br />

Das Jagdhaus liegt mit einer Entfernung von 960 m zu den Windrädern in einer Ausreichenden<br />

Entfernung. Die beinahe 1.000 m Abstand würden beinahe für ein ganzes Siedlungsgebiet<br />

als Abstand ausreichen. Zudem wird das Jagdhaus durch den Hartlwald gut geschützt.<br />

Im Hinblick auf den zu erwartenden Schattenwurf bildet der Sonnenstand im Tages- und<br />

Jahresverlauf die Grundlage für die Berechnungen. Von besonderer Bedeutung für eine Prüfung<br />

der Auswirkungen auf die Bewohner der umliegenden Gemeinden ist der Schattenwurf<br />

des drehenden Rotors. Als Grenzwert bei der Bewertung der Schattenimmissionen wird die<br />

deutsche Empfehlung für Planungen und Genehmigungen von Windenergieanlagen des<br />

Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom<br />

03.05.2002 herangezogen. In diesem Erlass wird eine maximale Beschattungsdauer von 30<br />

Stunden pro Kalenderjahr pro Immissionspunkt empfohlen. Der Richtwert für die tägliche<br />

Beschattungsdauer liegt bei 30 Minuten. Auf Basis der vorgelegten Schattenwurfsberechnungen<br />

des Betreibers kann festgehalten werden, dass der Schattenwurf durch den geplanten<br />

Windpark keinen negativen Einfluss auf die umliegenden Einwohner nimmt und die<br />

geforderten Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Nähere Details dazu können der SUP im Anhang B entnommen werden.<br />

<strong>MARKTGEMEINDE</strong> <strong>STEINBRUNN</strong><br />

6. ÄNDERUNG DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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