MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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Auswirkungen aufgrund von Luft-, Schall- und Schattenemissionen<br />
Gemäß Verordnung des BMLFUW zum UVP-G (BGBl. II Nr.483/2008) ist das gesamte Landesgebiet<br />
Burgenland, d.h. auch der gegenständliche Projektstandort, als belastetes Gebiet<br />
Luft hinsichtlich Feinstaub PM10 ausgewiesen. Daraus leitet sich ein Verschlechterungsverbot<br />
der Immissionssituation hinsichtlich PM10 ab. Aufgrund des Betriebs der geplanten<br />
Windenergieanlagen sind keine Luftschadstoffemissionen zu erwarten. Einzig in der Errichtungsphase<br />
kann es aufgrund der Baufahrzeuge temporär zu zusätzlichen Staubbelastungen<br />
kommen. Die Baumaßnahmen finden jedoch abseits von Wohngebieten statt und können<br />
daher als geringfügig betrachtet werden.<br />
Im Hinblick auf die zu erwartenden Schallimmissionen wurden insbesondere die Punkte<br />
von jenen bewohnten (oder bewohnbaren) Gebieten ausgewählt, die dem Windpark am<br />
nächsten sind. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass gemäß dem vorgelegten Gutachten<br />
(siehe SUP im Anhang B) die Immissionswerte an keinem der festgelegten Immissionspunkte<br />
einen Wert von 45 dB(A) überschreiten. Der nächste gemessene Immissionsort<br />
war circa 1.600 m entfernt, der höchste gemessene Lärmpegel waren 30,7 dB(A). Sämtliche<br />
errechnete Schallpegel liegen damit unter den geforderten Grenzwerten gemäß ÖNORM S<br />
5021-1 bzw. ÖAL-Richtlinie Nr. 36 des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung<br />
(ÖAL).<br />
Die relative Nähe des Schießplatzes spielt in den Schallberechnungen keine Rolle, da hier<br />
eine sehr lärmintensive Nutzung betrieben wird, durch die eventuelle Geräusche der Windräder<br />
nicht hörbar werden. Aus diesem Grund befindet sich der Schießstand in einer ehemaligen<br />
Sandgrube, geschützt durch Wald- und Gehölzstreifen weit weg von jeglicher Bebauung.<br />
Das Jagdhaus liegt mit einer Entfernung von 960 m zu den Windrädern in einer Ausreichenden<br />
Entfernung. Die beinahe 1.000 m Abstand würden beinahe für ein ganzes Siedlungsgebiet<br />
als Abstand ausreichen. Zudem wird das Jagdhaus durch den Hartlwald gut geschützt.<br />
Im Hinblick auf den zu erwartenden Schattenwurf bildet der Sonnenstand im Tages- und<br />
Jahresverlauf die Grundlage für die Berechnungen. Von besonderer Bedeutung für eine Prüfung<br />
der Auswirkungen auf die Bewohner der umliegenden Gemeinden ist der Schattenwurf<br />
des drehenden Rotors. Als Grenzwert bei der Bewertung der Schattenimmissionen wird die<br />
deutsche Empfehlung für Planungen und Genehmigungen von Windenergieanlagen des<br />
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom<br />
03.05.2002 herangezogen. In diesem Erlass wird eine maximale Beschattungsdauer von 30<br />
Stunden pro Kalenderjahr pro Immissionspunkt empfohlen. Der Richtwert für die tägliche<br />
Beschattungsdauer liegt bei 30 Minuten. Auf Basis der vorgelegten Schattenwurfsberechnungen<br />
des Betreibers kann festgehalten werden, dass der Schattenwurf durch den geplanten<br />
Windpark keinen negativen Einfluss auf die umliegenden Einwohner nimmt und die<br />
geforderten Grenzwerte eingehalten werden.<br />
Nähere Details dazu können der SUP im Anhang B entnommen werden.<br />
<strong>MARKTGEMEINDE</strong> <strong>STEINBRUNN</strong><br />
6. ÄNDERUNG DES DIGITALEN<br />
FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)