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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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12<br />

1.5.5 Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen, einschließlich der<br />

Auswirkungen auf Aspekte wie die biologische Vielfalt, die Bevölkerung, die<br />

Gesundheit des Menschen, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, klimatische<br />

Faktoren, Sachwerte, das kulturelle Erbe einschließlich der architektonisch<br />

wertvollen Bauten und der archäologischen Schätze, die Landschaft und die<br />

Wechselbeziehung zwischen den genannten Faktoren<br />

Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes, landwirtschaftliche Flächen<br />

Die geplanten Windkraftanlangen befinden sich in einer Entfernung von rd. 1,4 km bis 3,0 km<br />

zu den Siedlungsgebieten der Gemeinden Steinbrunn, Hornstein, Müllendorf und Neufeld an<br />

der Leitha. Im Rahmenkonzept für Windkraftanlagen wird ein Mindestabstand von 1.000 m<br />

zu Wohnbauland und sonstigen Gebäuden mit Wohnnutzung festgelegt. Darüber hinaus wird<br />

ein Mindestabstand von 750 m zu landwirtschaftlichen Einzelgehöften festgelegt. Diese<br />

geforderten Abstände werden im vorliegenden Projektvorhaben eingehalten. Auch zukünftige<br />

Nutzungskonflikte durch mögliche zukünftige Erweiterungen der Wohnbaulandflächen<br />

können ausgeschlossen werden.<br />

Abbildung 1.5.5.1: Gebäude/Bauwerke in der Umgebung, M: 1:20.000<br />

Schießplatz<br />

WKA<br />

Kapelle<br />

Fischteich<br />

Jagdhaus<br />

Einige Bauwerke befinden sich jedoch innerhalb dieser definierten Zone. Der Schießplatz<br />

des JSSK Steinbrunn befindet sich in einer Entfernung von circa 400 m. Hier ist jedoch von<br />

keiner Unverträglichkeit auszugehen. Da der Schießstand in einer ehemaligen Sandgrube<br />

SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />

FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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