MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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1.5.5 Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen, einschließlich der<br />
Auswirkungen auf Aspekte wie die biologische Vielfalt, die Bevölkerung, die<br />
Gesundheit des Menschen, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, klimatische<br />
Faktoren, Sachwerte, das kulturelle Erbe einschließlich der architektonisch<br />
wertvollen Bauten und der archäologischen Schätze, die Landschaft und die<br />
Wechselbeziehung zwischen den genannten Faktoren<br />
Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes, landwirtschaftliche Flächen<br />
Die geplanten Windkraftanlangen befinden sich in einer Entfernung von rd. 1,4 km bis 3,0 km<br />
zu den Siedlungsgebieten der Gemeinden Steinbrunn, Hornstein, Müllendorf und Neufeld an<br />
der Leitha. Im Rahmenkonzept für Windkraftanlagen wird ein Mindestabstand von 1.000 m<br />
zu Wohnbauland und sonstigen Gebäuden mit Wohnnutzung festgelegt. Darüber hinaus wird<br />
ein Mindestabstand von 750 m zu landwirtschaftlichen Einzelgehöften festgelegt. Diese<br />
geforderten Abstände werden im vorliegenden Projektvorhaben eingehalten. Auch zukünftige<br />
Nutzungskonflikte durch mögliche zukünftige Erweiterungen der Wohnbaulandflächen<br />
können ausgeschlossen werden.<br />
Abbildung 1.5.5.1: Gebäude/Bauwerke in der Umgebung, M: 1:20.000<br />
Schießplatz<br />
WKA<br />
Kapelle<br />
Fischteich<br />
Jagdhaus<br />
Einige Bauwerke befinden sich jedoch innerhalb dieser definierten Zone. Der Schießplatz<br />
des JSSK Steinbrunn befindet sich in einer Entfernung von circa 400 m. Hier ist jedoch von<br />
keiner Unverträglichkeit auszugehen. Da der Schießstand in einer ehemaligen Sandgrube<br />
SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />
FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />
FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)