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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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Naturschutzfachliche Stellungnahme WP Hornstein-Steinbrunn 13<br />

Weiß- storch und Schwarzstorch erfolgt. Die gutachterliche Überprüfung dieser Vorbehalte<br />

war die Aufgabe des vogelkundlichen Gutachtens; sie führt zu folgenden Aussagen:<br />

Die Ausweisung einer Kreisfläche mit einem Radius von 3.000 m um Horste des Weißstorchs<br />

als Vorbehaltszone betraf nur die nördlichen, in der aktuellen Windparkplanung<br />

nicht mehr inkludierten Teile des anfänglichen Projektgebietes. Dennoch wurde die Überprüfung<br />

auch für jene südlichen Teilflächen durchgeführt, in denen im aktuellen Einreichprojekt<br />

die Errichtung der WKA MÜ1 bis MÜ4 vorgesehen ist. Es wurde festgestellt, dass<br />

eine Nutzung dieser Flächen durch den Weißstorch nur selten bis ausnahmsweise erfolgt.<br />

Hinsichtlich des Weißstorchs ist dem Windparkprojekt in seiner aktuellen Version somit ein<br />

geringes Konfliktpotenzial (Vogelschlagrisiko) zuzuschreiben.<br />

Die Ausweisung eines 3.000 m-Gürtels um Großwälder als Vorbehaltszone für den<br />

Schwarzstorch nach Rössler (2003) betraf das gesamte Planungsgebiet. Ein Auftreten des<br />

Schwarzstorchs konnte bereits im Gutachten vom 13.05. d. J. für das gesamte Gebiet ausgeschlossen<br />

werden. Hinsichtlich des Schwarzstorchs wirft das Windparkprojekt somit keine<br />

Konflikte auf.<br />

Weitere Aspekte des Vogelschutzes (betreffend Uhu, Greifvögel; siehe Gutachten vom<br />

13.05.) lassen ebenfalls geringe Konflikte hinsichtlich eines möglichen Vogelschlags erwarten.<br />

Sie sind aber nach den Kriterien der BirdLife-Studie im gegenständlichen Fall als nicht<br />

projektentscheidend einzustufen.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Windparkvorhaben Müllendorf aus der Sicht<br />

des Vogelschutzes nicht völlig konfliktfrei ist, dass sich aber nach den in dieser Frage etablierten<br />

Kriterien keine gravierenden Bedenken oder gar Ausschlussgründe für das Vorhaben<br />

ergeben. Das Projekt in seiner aktuellen Einreichfassung (WKA MÜ1 bis MÜ4) ist somit<br />

als verträglich mit den Interessen des Vogelschutzes einzustufen.<br />

4.2.3.2 Zusammenfassung der Gutachten (13. Mai 2004, Brunner)<br />

Schwarzstorch<br />

In der Umgebung des Planungsraumes ist kein Vorkommen des Schwarzstorchs bekannt.<br />

Die Art wurde bei den eigenen Gebietsbegehungen nicht gesichtet und der Jagdleiter gab<br />

an, dass die Art im Gebiet nicht vorkommt. Auch bei Rössler (2003) ist über die potenzielle<br />

Lebensraumeignung des Leithagebirges hinaus kein Hinweis auf ein Vorkommen der Art<br />

angeführt.<br />

Weißstorch<br />

Der traditionelle Horst im Ortszentrum von Hornstein ist auch 2004 besetzt, wobei von einer<br />

Anrainerin der 1. 4. als heuriger Ankunftstermin des Weißstorchs genannt wurde. Recherchen<br />

ergaben, dass der Weißstorch im Planungsraum zumindest in den Sommermonaten<br />

regelmäßig Nahrung suchend auftritt. Der Jagdleiter Herr Paller berichtete von häufigen<br />

Sichtungen vor allem in den beiden nördlichen Teilflächen und im Bereich des Naturdenkmals<br />

„ „Sandgrube Steinbrunn“ “ (westlichste Flächensignatur in Abb. 3), seltener ist die<br />

Art seiner Aussage nach in der südlichen Teilfläche unweit des Weißen Kreuzes anzutreffen.<br />

Ein im Bereich der nördlichen Teilflächen tätiger Landwirt berichtete, dass während des<br />

Umpflügens im Sommer regelmäßig bis zu drei Störche seinem Traktor folgen.<br />

Das gesamte Hinterland östlich von Hornstein ist bewaldet und somit für den Weißstorch<br />

nicht als Nahrungslebensraum nutzbar. Besonders günstige Nahrungslebensräume wie<br />

Feuchtgebiete (Stillgewässer, Feuchtgrünland) fehlen im Nahbereich von Hornstein weitestgehend.<br />

Die Art ist somit offensichtlich zumindest in den Sommermonaten zu regelmäßigen<br />

Nahrungsflügen in die weitere Umgebung, auch über den zunächst als Vorbehaltszone ausgewiesenen<br />

3 km-Radius hinausgehend, gezwungen. Dabei bestehen keine ausgeprägten<br />

A. Traxler 15.07.2011

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