MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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Naturschutzfachliche Stellungnahme WP Hornstein-Steinbrunn 13<br />
Weiß- storch und Schwarzstorch erfolgt. Die gutachterliche Überprüfung dieser Vorbehalte<br />
war die Aufgabe des vogelkundlichen Gutachtens; sie führt zu folgenden Aussagen:<br />
Die Ausweisung einer Kreisfläche mit einem Radius von 3.000 m um Horste des Weißstorchs<br />
als Vorbehaltszone betraf nur die nördlichen, in der aktuellen Windparkplanung<br />
nicht mehr inkludierten Teile des anfänglichen Projektgebietes. Dennoch wurde die Überprüfung<br />
auch für jene südlichen Teilflächen durchgeführt, in denen im aktuellen Einreichprojekt<br />
die Errichtung der WKA MÜ1 bis MÜ4 vorgesehen ist. Es wurde festgestellt, dass<br />
eine Nutzung dieser Flächen durch den Weißstorch nur selten bis ausnahmsweise erfolgt.<br />
Hinsichtlich des Weißstorchs ist dem Windparkprojekt in seiner aktuellen Version somit ein<br />
geringes Konfliktpotenzial (Vogelschlagrisiko) zuzuschreiben.<br />
Die Ausweisung eines 3.000 m-Gürtels um Großwälder als Vorbehaltszone für den<br />
Schwarzstorch nach Rössler (2003) betraf das gesamte Planungsgebiet. Ein Auftreten des<br />
Schwarzstorchs konnte bereits im Gutachten vom 13.05. d. J. für das gesamte Gebiet ausgeschlossen<br />
werden. Hinsichtlich des Schwarzstorchs wirft das Windparkprojekt somit keine<br />
Konflikte auf.<br />
Weitere Aspekte des Vogelschutzes (betreffend Uhu, Greifvögel; siehe Gutachten vom<br />
13.05.) lassen ebenfalls geringe Konflikte hinsichtlich eines möglichen Vogelschlags erwarten.<br />
Sie sind aber nach den Kriterien der BirdLife-Studie im gegenständlichen Fall als nicht<br />
projektentscheidend einzustufen.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Windparkvorhaben Müllendorf aus der Sicht<br />
des Vogelschutzes nicht völlig konfliktfrei ist, dass sich aber nach den in dieser Frage etablierten<br />
Kriterien keine gravierenden Bedenken oder gar Ausschlussgründe für das Vorhaben<br />
ergeben. Das Projekt in seiner aktuellen Einreichfassung (WKA MÜ1 bis MÜ4) ist somit<br />
als verträglich mit den Interessen des Vogelschutzes einzustufen.<br />
4.2.3.2 Zusammenfassung der Gutachten (13. Mai 2004, Brunner)<br />
Schwarzstorch<br />
In der Umgebung des Planungsraumes ist kein Vorkommen des Schwarzstorchs bekannt.<br />
Die Art wurde bei den eigenen Gebietsbegehungen nicht gesichtet und der Jagdleiter gab<br />
an, dass die Art im Gebiet nicht vorkommt. Auch bei Rössler (2003) ist über die potenzielle<br />
Lebensraumeignung des Leithagebirges hinaus kein Hinweis auf ein Vorkommen der Art<br />
angeführt.<br />
Weißstorch<br />
Der traditionelle Horst im Ortszentrum von Hornstein ist auch 2004 besetzt, wobei von einer<br />
Anrainerin der 1. 4. als heuriger Ankunftstermin des Weißstorchs genannt wurde. Recherchen<br />
ergaben, dass der Weißstorch im Planungsraum zumindest in den Sommermonaten<br />
regelmäßig Nahrung suchend auftritt. Der Jagdleiter Herr Paller berichtete von häufigen<br />
Sichtungen vor allem in den beiden nördlichen Teilflächen und im Bereich des Naturdenkmals<br />
„ „Sandgrube Steinbrunn“ “ (westlichste Flächensignatur in Abb. 3), seltener ist die<br />
Art seiner Aussage nach in der südlichen Teilfläche unweit des Weißen Kreuzes anzutreffen.<br />
Ein im Bereich der nördlichen Teilflächen tätiger Landwirt berichtete, dass während des<br />
Umpflügens im Sommer regelmäßig bis zu drei Störche seinem Traktor folgen.<br />
Das gesamte Hinterland östlich von Hornstein ist bewaldet und somit für den Weißstorch<br />
nicht als Nahrungslebensraum nutzbar. Besonders günstige Nahrungslebensräume wie<br />
Feuchtgebiete (Stillgewässer, Feuchtgrünland) fehlen im Nahbereich von Hornstein weitestgehend.<br />
Die Art ist somit offensichtlich zumindest in den Sommermonaten zu regelmäßigen<br />
Nahrungsflügen in die weitere Umgebung, auch über den zunächst als Vorbehaltszone ausgewiesenen<br />
3 km-Radius hinausgehend, gezwungen. Dabei bestehen keine ausgeprägten<br />
A. Traxler 15.07.2011