MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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1.5.9 Nichttechnische Zusammenfassung<br />
Die von der gegenständlichen Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes betroffenen<br />
Flächen sind für den Zweck der Errichtung von insgesamt 5 Windkraftanlangen im Nordosten<br />
des Gemeindegebietes von Steinbrunn bzw. im Südwesten des Gemeindegebietes von<br />
Hornstein aus Sicht des Naturschutzes geeignet. Gemäß einer Untersuchung auf regionaler<br />
Ebene zum Thema Naturschutz sind innerhalb des Planungsgebietes keine „Verbotszonen“<br />
vorhanden. Das ggst. Gebiet ist aufgrund veralteter Planungen auch als „Ausschlusszone<br />
Naturschutz“ ausgewiesen. Dies erfolgte durch das ÖIR aufgrund der jetzt an einem anderen<br />
Standort geplanten Grünbrücke für den Alpen-Karpaten-Korridor (siehe Stellungnahme von<br />
Dr. Frey-Roos, BOKU Wien im Anhang). Dieser Einwand ist also nicht mehr aktuell. Diese<br />
Ausschlusszone wird ebenfalls im Zuge der Ausweitung der Eignungszone aus dem Plan<br />
gestrichen und somit den neuen Grundlagen angepasst.<br />
Beim Projektgebiet handelt es sich um einen weitgehend strukturarmen Freiraum. Die von<br />
intensiver agrarischer Nutzung geprägten Flächen sind als Lebensraum für Pflanzen und<br />
Tiere sowie aus wildökologischer Sicht von untergeordneter Bedeutung. Die derzeitige<br />
Situation würde bei Nichtdurchführung der ggst. Widmungsänderung und der damit<br />
verbunden Nichtrealisierung des geplanten Projektes primär beibehalten werden.<br />
Das Erscheinungsbild des Landschaftsraumes rund um den geplanten Windpark im<br />
Nordosten von Mönchhof wird bereits jetzt durch zahlreiche technische Anlagen (va.<br />
Strommasten, Autobahn,..) geprägt. Das visuelle Erscheinungsbild wird damit durch die<br />
geplante Errichtung der Windkraftanlagen keiner grundlegenden Veränderung unterworfen.<br />
Vorhandene Gehölzstreifen, der Hartlwald und die renaturierten abbauflächen dienen als<br />
natürliche Blickbarrieren. Der landschaftliche Charakter, welcher bereits jetzt von zahlreichen<br />
technischen Elementen geprägt ist, wird durch die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen<br />
nicht erheblich negativ beeinträchtigt.<br />
Die geplanten Windkraftanlangen befinden sich in einer Entfernung von rd. 1,4 km bis 2,0 km<br />
zu den Siedlungsgebieten der angrenzenden Ortschaften. Der Mindestabstand von 1.000 m<br />
zu Wohnbauland und sonstigen Gebäuden mit Wohnnutzung wird eingehalten. Die<br />
erforderlichen Grenzwerte hinsichtlich Schall werden eingehalten. Auch hinsichtlich des<br />
prognostizierten Schattenwurfs liegen die berechneten Werte unter den relevanten<br />
Grenzwerten.<br />
Beim vorliegenden Projektvorhaben ist keine großflächige Flächeninanspruchnahme sowie<br />
Versiegelung gegeben. Durch das geplante Projekt werden die gegenwärtig vorhandenen<br />
Bodeneigenschaften im Untersuchungsgebiet nicht erheblich negativ beeinflusst. Die interne<br />
Erschließung der geplanten Windkraftanlagen erfolgt weitgehend über das bestehende Netz<br />
an Güter- und Feldwegen, womit in keinem erheblichen Ausmaß eine zusätzliche<br />
Flächeninanspruchnahme oder Versiegelung erfolgt.<br />
SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />
FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />
FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)