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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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1.5.9 Nichttechnische Zusammenfassung<br />

Die von der gegenständlichen Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes betroffenen<br />

Flächen sind für den Zweck der Errichtung von insgesamt 5 Windkraftanlangen im Nordosten<br />

des Gemeindegebietes von Steinbrunn bzw. im Südwesten des Gemeindegebietes von<br />

Hornstein aus Sicht des Naturschutzes geeignet. Gemäß einer Untersuchung auf regionaler<br />

Ebene zum Thema Naturschutz sind innerhalb des Planungsgebietes keine „Verbotszonen“<br />

vorhanden. Das ggst. Gebiet ist aufgrund veralteter Planungen auch als „Ausschlusszone<br />

Naturschutz“ ausgewiesen. Dies erfolgte durch das ÖIR aufgrund der jetzt an einem anderen<br />

Standort geplanten Grünbrücke für den Alpen-Karpaten-Korridor (siehe Stellungnahme von<br />

Dr. Frey-Roos, BOKU Wien im Anhang). Dieser Einwand ist also nicht mehr aktuell. Diese<br />

Ausschlusszone wird ebenfalls im Zuge der Ausweitung der Eignungszone aus dem Plan<br />

gestrichen und somit den neuen Grundlagen angepasst.<br />

Beim Projektgebiet handelt es sich um einen weitgehend strukturarmen Freiraum. Die von<br />

intensiver agrarischer Nutzung geprägten Flächen sind als Lebensraum für Pflanzen und<br />

Tiere sowie aus wildökologischer Sicht von untergeordneter Bedeutung. Die derzeitige<br />

Situation würde bei Nichtdurchführung der ggst. Widmungsänderung und der damit<br />

verbunden Nichtrealisierung des geplanten Projektes primär beibehalten werden.<br />

Das Erscheinungsbild des Landschaftsraumes rund um den geplanten Windpark im<br />

Nordosten von Mönchhof wird bereits jetzt durch zahlreiche technische Anlagen (va.<br />

Strommasten, Autobahn,..) geprägt. Das visuelle Erscheinungsbild wird damit durch die<br />

geplante Errichtung der Windkraftanlagen keiner grundlegenden Veränderung unterworfen.<br />

Vorhandene Gehölzstreifen, der Hartlwald und die renaturierten abbauflächen dienen als<br />

natürliche Blickbarrieren. Der landschaftliche Charakter, welcher bereits jetzt von zahlreichen<br />

technischen Elementen geprägt ist, wird durch die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen<br />

nicht erheblich negativ beeinträchtigt.<br />

Die geplanten Windkraftanlangen befinden sich in einer Entfernung von rd. 1,4 km bis 2,0 km<br />

zu den Siedlungsgebieten der angrenzenden Ortschaften. Der Mindestabstand von 1.000 m<br />

zu Wohnbauland und sonstigen Gebäuden mit Wohnnutzung wird eingehalten. Die<br />

erforderlichen Grenzwerte hinsichtlich Schall werden eingehalten. Auch hinsichtlich des<br />

prognostizierten Schattenwurfs liegen die berechneten Werte unter den relevanten<br />

Grenzwerten.<br />

Beim vorliegenden Projektvorhaben ist keine großflächige Flächeninanspruchnahme sowie<br />

Versiegelung gegeben. Durch das geplante Projekt werden die gegenwärtig vorhandenen<br />

Bodeneigenschaften im Untersuchungsgebiet nicht erheblich negativ beeinflusst. Die interne<br />

Erschließung der geplanten Windkraftanlagen erfolgt weitgehend über das bestehende Netz<br />

an Güter- und Feldwegen, womit in keinem erheblichen Ausmaß eine zusätzliche<br />

Flächeninanspruchnahme oder Versiegelung erfolgt.<br />

SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />

FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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