MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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Immissionsträchtigkeit - Luft, Schall und Schattenwurf<br />
Gemäß Verordnung des BMLFUW zum UVP-G (BGBl. II Nr.483/2008) ist das gesamte<br />
Landesgebiet Burgenland, d.h. auch der Projektstandort, als belastetes Gebiet Luft<br />
hinsichtlich Feinstaub PM10 ausgewiesen. Daraus leitet sich ein Verschlechterungsverbot<br />
der Immissionssituation hinsichtlich PM10 ab. Aufgrund des Betriebs der geplanten<br />
Windkraftanlagen sind keine Luftschadstoffemissionen zu erwarten. Einzig in der<br />
Errichtungsphase kann es aufgrund der Baufahrzeuge zu zusätzlichen Staubbelastungen<br />
kommen. Die Baumaßnahmen finden jedoch abseits von Wohngebieten statt und können<br />
daher als geringfügig betrachtet werden.<br />
Die Betreiber haben für die geplanten Windkraftanlagen in Steinbrunn und Hornstein<br />
Prognoseberechnungen für Schall und Schattenwurf vorgelegt (siehe Unterlagen im<br />
Anhang). Der Betreiber hat die Schall- und Schattenimmissionen beider Gemeindestandorte<br />
gemeinsam gemacht, da es sich um ein Gesamtprojekt handelt. Diese kumulierte<br />
Betrachtungsweise stellt sicher, dass die maximal möglichen Belastungen hinsichtlich Schall<br />
und Schatten abgebildet und damit die Interessen der Anrainer bestmöglich gewahrt werden<br />
können.<br />
Im Hinblick auf die zu erwartenden Schallimmissionen wurden die Punkte von jenen<br />
bewohnten (oder bewohnbaren) Gebieten der umliegenden Gemeinden ausgewählt, die dem<br />
Windpark am nächsten sind. Die detaillierten Ergebnisse der Schall- und<br />
Schattenwurfprognosen können den beigefügten Dokumenten im Anhang entnommen<br />
werden. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass aufgrund der Abstände der<br />
geplanten Windkraftanlagen zu den bewohnten oder zukünftig bewohnbaren Gebieten der<br />
umliegenden Gemeinden die erforderlichen Grenzwerte hinsichtlich Schall eingehalten<br />
werden. Der errechnete äquivalente Dauerschallpegel liegt bei allen Immissionspunkten<br />
unter den erforderlichen Grenzwerten. Die Grenzwerte beziehen sich ÖNORM S 5021-1<br />
bzw. auf die ÖAL-Richtlinie Nr. 36 des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung<br />
(ÖAL) aus dem Jahr 2007. Im Zuge dieser Richtlinie wurde ein Vorschlag für die Zuordnung 4<br />
von Planungsrichtwerten für den Dauerschallpegel bzw. den Beurteilungspegel zu den<br />
Gebietswidmungen der Raumordnungsgesetze erarbeitet. Die Grenzwerte 5 gestalten sich für<br />
das Burgenland wie folgt:<br />
4 Die Zuordnung erfolgt in Anlehung an ÖNORM S 5021-1 und ÖAL-Richtlinie 21, Blatt 5 nach den in<br />
den einzelnen Gebieten möglichen Standplätzen und deren Schallemission und wurden von den<br />
zuständigen Landesdienststellen der Länder geprüft<br />
5 Anmerkung des Planungsteams: anzuwenden sind im Falle von Windkraftanlagen die niedrigeren<br />
Nachtgrenzwerte, da die Anlagen auch zu dieser Zeit in Betrieb sind<br />
SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />
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