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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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Immissionsträchtigkeit - Luft, Schall und Schattenwurf<br />

Gemäß Verordnung des BMLFUW zum UVP-G (BGBl. II Nr.483/2008) ist das gesamte<br />

Landesgebiet Burgenland, d.h. auch der Projektstandort, als belastetes Gebiet Luft<br />

hinsichtlich Feinstaub PM10 ausgewiesen. Daraus leitet sich ein Verschlechterungsverbot<br />

der Immissionssituation hinsichtlich PM10 ab. Aufgrund des Betriebs der geplanten<br />

Windkraftanlagen sind keine Luftschadstoffemissionen zu erwarten. Einzig in der<br />

Errichtungsphase kann es aufgrund der Baufahrzeuge zu zusätzlichen Staubbelastungen<br />

kommen. Die Baumaßnahmen finden jedoch abseits von Wohngebieten statt und können<br />

daher als geringfügig betrachtet werden.<br />

Die Betreiber haben für die geplanten Windkraftanlagen in Steinbrunn und Hornstein<br />

Prognoseberechnungen für Schall und Schattenwurf vorgelegt (siehe Unterlagen im<br />

Anhang). Der Betreiber hat die Schall- und Schattenimmissionen beider Gemeindestandorte<br />

gemeinsam gemacht, da es sich um ein Gesamtprojekt handelt. Diese kumulierte<br />

Betrachtungsweise stellt sicher, dass die maximal möglichen Belastungen hinsichtlich Schall<br />

und Schatten abgebildet und damit die Interessen der Anrainer bestmöglich gewahrt werden<br />

können.<br />

Im Hinblick auf die zu erwartenden Schallimmissionen wurden die Punkte von jenen<br />

bewohnten (oder bewohnbaren) Gebieten der umliegenden Gemeinden ausgewählt, die dem<br />

Windpark am nächsten sind. Die detaillierten Ergebnisse der Schall- und<br />

Schattenwurfprognosen können den beigefügten Dokumenten im Anhang entnommen<br />

werden. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass aufgrund der Abstände der<br />

geplanten Windkraftanlagen zu den bewohnten oder zukünftig bewohnbaren Gebieten der<br />

umliegenden Gemeinden die erforderlichen Grenzwerte hinsichtlich Schall eingehalten<br />

werden. Der errechnete äquivalente Dauerschallpegel liegt bei allen Immissionspunkten<br />

unter den erforderlichen Grenzwerten. Die Grenzwerte beziehen sich ÖNORM S 5021-1<br />

bzw. auf die ÖAL-Richtlinie Nr. 36 des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung<br />

(ÖAL) aus dem Jahr 2007. Im Zuge dieser Richtlinie wurde ein Vorschlag für die Zuordnung 4<br />

von Planungsrichtwerten für den Dauerschallpegel bzw. den Beurteilungspegel zu den<br />

Gebietswidmungen der Raumordnungsgesetze erarbeitet. Die Grenzwerte 5 gestalten sich für<br />

das Burgenland wie folgt:<br />

4 Die Zuordnung erfolgt in Anlehung an ÖNORM S 5021-1 und ÖAL-Richtlinie 21, Blatt 5 nach den in<br />

den einzelnen Gebieten möglichen Standplätzen und deren Schallemission und wurden von den<br />

zuständigen Landesdienststellen der Länder geprüft<br />

5 Anmerkung des Planungsteams: anzuwenden sind im Falle von Windkraftanlagen die niedrigeren<br />

Nachtgrenzwerte, da die Anlagen auch zu dieser Zeit in Betrieb sind<br />

SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />

FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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