MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte
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Naturschutzfachliche Stellungnahme WP Hornstein-Steinbrunn 15<br />
Da bei Rössler (2003) keine Ausweisung des Planungsraumes als Vorbehalts- oder Ausschlusszone<br />
aufgrund von Greifvogelvorkommen erfolgte, etwa als bedeutende Zugroute<br />
oder als Winterrastgebiet, kann hinsichtlich der Greifvögel trotz bestehender Bedenken<br />
nach gegenwärtigem Wissensstand kein Ausschlussgrund für die WKA abgeleitet werden.<br />
Für sonstige gefährdete Vogelarten und ihre Lebensräume ist innerhalb des Planungsraumes<br />
auf die besonders hochwertigen Feldgehölze hinzuweisen (Abb. 3), die im Fall der Errichtung<br />
von WKA unbedingt und ausnahmslos zu schonen wären.<br />
Beurteilung der Projektverträglichkeit<br />
Wie eingangs erwähnt, kann die Beurteilung der Projektverträglichkeit nach derart kurzer<br />
Untersuchungszeit in manchen Aspekten nur vorläufigen Charakter haben. Eindeutig festge-<br />
stellt werden kann und muss jedoch die Unverträglichkeit des Windparkprojektes mit<br />
den Interessen des Vogelschutzes in den beiden nördlichen Teilflächen. Das regelmäßige<br />
Auftre- ten des Weißstorchs zur Nahrungssuche und im Anflug auf weiter südlich gelegene<br />
Flächen ist hier als zwingender Ausschlussgrund zu werten, der die Errichtung von WKA<br />
nicht zu- lässt. Problematische, allerdings wegen der kurzen Untersuchungszeit zwangsläufig<br />
unvoll- ständige Befunde hinsichtlich der Greifvögel und des Uhus begründen nach derzeitigem<br />
Wissensstand allein keine Projektunverträglichkeit, unterstreichen jedoch die durch<br />
den Weißstorch gegebene Unverträglichkeit in den beiden nördlichen Teilflächen.<br />
Für die südliche Teilfläche ist das Ausmaß der Nutzung durch den Weißstorch offensichtlich<br />
geringer als in den nördlichen Teilflächen. Wie oben ausgeführt wurde, wäre hier eine inten-<br />
sive fortgesetzte Untersuchung bis zumindest Ende Juli erforderlich, um das Auftreten<br />
des Weißstorchs als regelmäßig oder lediglich ausnahmsweise einstufen zu können. Sollte<br />
Letz- teres der Fall sein, würde der Weißstorch als Ausschlussgrund entfallen und die Projektver-<br />
träglichkeit könnte in dieser Teilfläche gegeben sein. Dies gilt sowohl für die in dieser<br />
Teilflä- che vorgesehenen WKA als auch für den hier geplanten Windmessmast. Für<br />
Greifvögel scheint die Situation nach derzeitigem, allerdings sehr mangelhaftem Wissensstand<br />
in der südlichen Teilfläche weniger problematisch zu sein als in den beiden nördlichen<br />
Flächen. Auf Bedenken bezüglich des Uhus ist hinzuweisen; sie würden keinen Ausschlussgrund<br />
darstel- len, jedoch nach Empfehlung von M. Rössler (E-Mail) verbindliche<br />
spezifische Monitoring- Auflagen nach sich ziehen, die ggf. in Absprache mit Herrn Rössler<br />
konzipiert werden müss- ten. Sollte es zur Errichtung von WKA in der südlichen Teilfläche<br />
kommen, muss zudem zur Schonung gefährdeter Vogelarten der vollständige Erhalt des in<br />
dieser Teilfläche gelegenen Feldgehölzkomplexes (südlichstes Polygon in Abb. 3) gewährleistet<br />
werden.<br />
A. Traxler 15.07.2011