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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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Naturschutzfachliche Stellungnahme WP Hornstein-Steinbrunn 15<br />

Da bei Rössler (2003) keine Ausweisung des Planungsraumes als Vorbehalts- oder Ausschlusszone<br />

aufgrund von Greifvogelvorkommen erfolgte, etwa als bedeutende Zugroute<br />

oder als Winterrastgebiet, kann hinsichtlich der Greifvögel trotz bestehender Bedenken<br />

nach gegenwärtigem Wissensstand kein Ausschlussgrund für die WKA abgeleitet werden.<br />

Für sonstige gefährdete Vogelarten und ihre Lebensräume ist innerhalb des Planungsraumes<br />

auf die besonders hochwertigen Feldgehölze hinzuweisen (Abb. 3), die im Fall der Errichtung<br />

von WKA unbedingt und ausnahmslos zu schonen wären.<br />

Beurteilung der Projektverträglichkeit<br />

Wie eingangs erwähnt, kann die Beurteilung der Projektverträglichkeit nach derart kurzer<br />

Untersuchungszeit in manchen Aspekten nur vorläufigen Charakter haben. Eindeutig festge-<br />

stellt werden kann und muss jedoch die Unverträglichkeit des Windparkprojektes mit<br />

den Interessen des Vogelschutzes in den beiden nördlichen Teilflächen. Das regelmäßige<br />

Auftre- ten des Weißstorchs zur Nahrungssuche und im Anflug auf weiter südlich gelegene<br />

Flächen ist hier als zwingender Ausschlussgrund zu werten, der die Errichtung von WKA<br />

nicht zu- lässt. Problematische, allerdings wegen der kurzen Untersuchungszeit zwangsläufig<br />

unvoll- ständige Befunde hinsichtlich der Greifvögel und des Uhus begründen nach derzeitigem<br />

Wissensstand allein keine Projektunverträglichkeit, unterstreichen jedoch die durch<br />

den Weißstorch gegebene Unverträglichkeit in den beiden nördlichen Teilflächen.<br />

Für die südliche Teilfläche ist das Ausmaß der Nutzung durch den Weißstorch offensichtlich<br />

geringer als in den nördlichen Teilflächen. Wie oben ausgeführt wurde, wäre hier eine inten-<br />

sive fortgesetzte Untersuchung bis zumindest Ende Juli erforderlich, um das Auftreten<br />

des Weißstorchs als regelmäßig oder lediglich ausnahmsweise einstufen zu können. Sollte<br />

Letz- teres der Fall sein, würde der Weißstorch als Ausschlussgrund entfallen und die Projektver-<br />

träglichkeit könnte in dieser Teilfläche gegeben sein. Dies gilt sowohl für die in dieser<br />

Teilflä- che vorgesehenen WKA als auch für den hier geplanten Windmessmast. Für<br />

Greifvögel scheint die Situation nach derzeitigem, allerdings sehr mangelhaftem Wissensstand<br />

in der südlichen Teilfläche weniger problematisch zu sein als in den beiden nördlichen<br />

Flächen. Auf Bedenken bezüglich des Uhus ist hinzuweisen; sie würden keinen Ausschlussgrund<br />

darstel- len, jedoch nach Empfehlung von M. Rössler (E-Mail) verbindliche<br />

spezifische Monitoring- Auflagen nach sich ziehen, die ggf. in Absprache mit Herrn Rössler<br />

konzipiert werden müss- ten. Sollte es zur Errichtung von WKA in der südlichen Teilfläche<br />

kommen, muss zudem zur Schonung gefährdeter Vogelarten der vollständige Erhalt des in<br />

dieser Teilfläche gelegenen Feldgehölzkomplexes (südlichstes Polygon in Abb. 3) gewährleistet<br />

werden.<br />

A. Traxler 15.07.2011

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