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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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1.1 STAND DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG<br />

Die Marktgemeinde Steinbrunn besitzt einen digitalen Flächenwidmungsplan aus dem Jahr<br />

2003 (Beschluss des Gemeinderats vom 13.10.2003; Genehmigung durch Bescheid der<br />

Landesregierung vom 28.01.2004; Zahl: LAD-RO-3418/106-2003).<br />

Der digitale Flächenwidmungsplan wurde in der Zwischenzeit fünf Mal abgeändert (5.<br />

Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes nach § 19 des Bgld.<br />

Raumplanungsgesetzes i.d.g.F., Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2010;<br />

Genehmigung durch Bescheid der Landesregierung vom 01.03.2011, Zahl LAD-RO-<br />

3418/158-2011).<br />

Weiters besitzt die Marktgemeinde Steinbrunn ein örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) aus<br />

dem Jahr 1993, welches mitterweile drei mal abgeändert wurde (letzte Änderung im Jahr<br />

2008).<br />

1.2 ZIELE DER <strong>MARKTGEMEINDE</strong><br />

Die Marktgemeinde Steinbrunn verfolgt das Ziel, auf eigenem Gemeindegebiet die Errichtung<br />

von Windkraftanlagen zu ermöglichen, sofern die fachlichen Voraussetzungen gegeben<br />

sind bzw. die entsprechenden Eignungen vorliegen (Lage innerhalb von ausgewiesenen<br />

Eignungszonen bzw. außerhalb von Ausschlusszonen) und die Verfügbarkeit der Grundstücke<br />

mittels Optionsverträgen gesichert ist. In der folgenden Abbildung 1 ist das Projektgebiet<br />

für die geplanten Windkraftanlagen im Nordosten der Marktgemeinde Steinbrunn räumlich<br />

grob verortet. Vorgesehen ist ein gemeindeübergreifender Windpark Steinbrunn – Hornstein<br />

mit 3 Windkraftanlagen (WKA) in Steinbrunn und 2 WKA in Hornstein. Die Anlagen in Hornstein<br />

werden ebenfalls im nächstmöglichen Flächenwidmungsverfahren der Gemeinde Hornstein<br />

umgewidmet. Darüber hinaus erstreckt sich der ursprünglich konzipierte Windpark auch<br />

über das Gemeindegebiet von Müllendorf, wobei hier der Diskussions- bzw. Entscheidungsprozess<br />

noch im Gange ist.<br />

Ein weiteres wichtiges Ziel der Marktgemeinde Steinbrunn ist es, Widmungen von nicht zustande<br />

gekommenen Projekten wieder der ursprünglichen Widmung zuzuführen.<br />

Die SUP, die im Zuge dieses Änderungsverfahrens durchgeführt wird, behandelt auch<br />

die Windkraftanlagen in Hornstein, um eventuell vorhandene kumulative Auswirkungen<br />

besser darstellen zu können. In dem Kapitel 3 werden allerdings nur die in<br />

Steinbrunn befindlichen Anlagen näher beschrieben.<br />

<strong>MARKTGEMEINDE</strong> <strong>STEINBRUNN</strong><br />

6. ÄNDERUNG DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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