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MARKTGEMEINDE STEINBRUNN - Eisenstädter Pforte

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28<br />

1.5.7 Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und eine<br />

Beschreibung, wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde, einschließlich<br />

etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen<br />

Informationen<br />

Alternativstandorte für die Errichtung von Windkraftanlangen stehen in der Gemeinde<br />

Steinbrunn nicht zur Verfügung. Im Gemeindegebiet von Hornstein gibt es eine alternative<br />

Eignungszone im Norden (zwischen den Orten Wimpassing an der Leitha und Loretto), auch<br />

dort sind in Zukunft Windkraftanlagen geplant. Die Potentialzone gemäß Regionalem<br />

Rahmenkonzept erstreckt sich ausschließlich auf diese Teile der Gemeindegebiete (siehe<br />

folgende Grafik).<br />

Abb. 1.5.7.1: Ausschnitt aus dem Regionalen Rahmenkonzept, ohne Maßstab, Quelle: ÖIR<br />

Eignungszone<br />

Bestand 140 m<br />

Erweiterung der<br />

Eignungszone<br />

.<br />

Im Regionalen Rahmenkonzept wurden durch die Festlegung von Potenzial- und<br />

Ausschlusszonen bereits wesentliche Zielsetzungen des Natur- und Landschaftsschutzes<br />

berücksichtigt, womit es bereits eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Standorte von<br />

Windkraftanlagen darstellt. Für den Bereich des Vogelschutzes werden die Untersuchungen<br />

derzeit noch fertiggestellt, es werden jedoch keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />

erwartet. Aufgrund neuer Plangrundlagen (neuer Standort der Grünbrücke, Wegfall der<br />

Widmung G-Raststation) erfolgt eine Neuzonierung der Eignungszone.<br />

SUP WINDPARK <strong>STEINBRUNN</strong> - HORNSTEIN<br />

FÜR ÄNDERUNGEN DES DIGITALEN<br />

FLÄCHENWIDMUNGSPLANS (§19)

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