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Vorlesungsskript Finanzmathematik I

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2.5 Einführung in die Portfoliooptimierung 28<br />

2.5.2 Direkte Lösung mittels Bedingungen erster Ordnung<br />

Um die Budgetbedingung S ′ θ = V 0 zu berücksichtigen, schreiben wir das Problem wie folgt um.<br />

Wir betrachten nur die N − 1 riskanten Wertpapiere a 2 , . . . , a N und definieren die zugehörige<br />

Auszahlungsmatrix durch ˜D k,n = D k,n , n = 2, . . . , N; der zugehörige Preis- und Portfoliovektor<br />

seien durch ˜S := (S 2 , . . . , S N ) ′ und ˜θ := (θ 2 , . . . , θ N ) definiert.<br />

Ein Portfolio θ = (θ 1 , ˜θ) ∈ R N ist genau dann zulässig (d.h. erfüllt die Budgetbedingung), wenn<br />

θ 1 = (1 + r)(V 0 − ˜S ′˜θ). Wir können (2.16) also umschreiben zu<br />

(<br />

max U (1 + r)(V 0 − ˜S ′˜θ)1 )<br />

+ ˜D˜θ . (2.17)<br />

˜θ∈R N−1<br />

Das Problem (2.17) ist nunmehr ein Optimierungsproblem ohne Nebenbedingungen; eine Lösung<br />

muss also die Bedingungen erster Ordnung erfüllen. Ökonomisch gesehen berücksichtigen wir die<br />

Budgetbedingung S ′ θ = V 0 durch Anpassen der Position im risikofreien Wertpapier N.<br />

Lösen von (2.17) mittels Bedingungen erster Ordnung. Definiere die zu ˜θ ∈ R N−1<br />

gehörige Auszahlung durch W (˜θ) := (1 + r)(V 0 − ˜S ′˜θ)1 + ˜D˜θ. Für n = 2, . . . , N muss für das<br />

optimale Portfolio ˜θ ∗ gelten, dass<br />

∂<br />

∂ ˜θ n<br />

U(W (˜θ ∗ )) = 0 , n = 2, . . . , N.<br />

(Bedingungen erster Ordnung). Nach Definition von U, ˜D und ˜S folgt also aus den Bedingungen<br />

erster Ordnung, dass<br />

0 =<br />

K∑<br />

p k u ′ (W k (˜θ ∗ )) (−(1 + r)S n + D kn ) , n = 2, . . . N. (2.18)<br />

k=1<br />

Man kann nun versuchen, das Gleichungssystem (2.18) zu lösen; die Konkavität von u garantiert<br />

dann, dass eine Lösung ˜θ ∗ ein Optimum ist. Dies ist allerdings im Allgemeinen rechnerisch<br />

schwierig. Interessanter ist die ökonomische Interpretation von (2.18). Umschreiben von (2.18)<br />

liefert die folgenden N − 1 Gleichungen:<br />

1<br />

( ) ( )<br />

1 + r EP u ′ (W (˜θ ∗ ))a n = S n E P u ′ (W (˜θ ∗ )) , n = 2, . . . , N,<br />

wobei a n den Auszahlungsvektor des n-ten Wertpapiers bezeichnet. Nach Umstellen erhalten<br />

wir die Gleichung<br />

⎛<br />

⎞<br />

S n = 1<br />

1 + r EP ⎝ u′ (W (˜θ ∗ ))<br />

)<br />

E P<br />

(u ′ (W (˜θ ∗ a n<br />

⎠ , n = 2, . . . , N. (2.19)<br />

))<br />

Für n = N gilt (2.19) per Definition, da a n = 1. Durch Vergleich mit der risk-neutral pricing<br />

rule (2.9) erhalten wir<br />

Proposition 2.5.1. Sei W ∗ = Dθ ∗ die Auszahlung eines optimalen Portfolios. Dann ist durch<br />

die Festlegung q k := p k u ′ (W ∗ k )/E P (u ′ (W ∗ k )) ein risikoneutrales Wahrscheinlichkeitsmaß Q =<br />

(q 1 , . . . , q K ) gegeben.

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