Vorlesungsskript Finanzmathematik I
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1.2 Derivative Produkte 8<br />
Lemma 1.2.2. Sei S(t) der Preis eines zu Spekulationszwecken gehandelten Wertpapiers, das<br />
im Intervall [t, T ] keine Dividenden oder Zinsen auszahlt. Dann ist in einem arbitragefreien<br />
Markt der Wert des Terminvertrages auf S mit Fälligkeit T und Basispreis K gegeben durch<br />
S(t) − B(t, T )K. Speziell gilt also für den Terminpreis F S (t, T ) =<br />
S(t)<br />
B(t,T ) ≥ S(t).<br />
Beweis: Zum Beweis bilden wir die Auszahlung des Terminvertrages durch ein Portfolio aus<br />
Wertpapieren und Nullkuponanleihen nach. Den zunächst unbekannten Wert einer long Position<br />
im Terminvertrag sei mit x bezeichnet.<br />
Portfolio Wert in t Wert in T<br />
• Kaufe eine Einheit von S S(t) S(T )<br />
• Verkaufe K Nullkuponanleihen B(·, T ) −KB(t, T ) −K<br />
K<br />
bzw. leihe<br />
B(t,T ) Geldeinheiten<br />
• Halte short position in Terminvertrag −x − ( S(T ) − K )<br />
S(t) − K(B(t, T ) − x 0<br />
Das betrachtete Portfolio hat in T den Wert 0, und hat, da wir Zins- und Dividendenzahlungen<br />
ausgeschlossen haben, auch keine Zahlungen zu anderen zukünftigen Zeitpunkten. In einem<br />
arbitragefreien Markt muss also auch der heutige Wert des Portfolios gleich Null sein. Es folgt<br />
x = S(t)−KB(t, T ). Der Terminpreis F S (t, T ) ist derjenige Wert von K, so dass x = 0. Auflösen<br />
nach K liefert F S (t, T ) =<br />
S(t)<br />
B(t,T )<br />
≥ S(t), da bei nicht-negativen Zinsen B(t, T ) ≤ 1. <br />
Das im Beweis von Lemma 1.2.2 verwandte Portfolioargument wird auch als cash-and-carry<br />
Arbitrage bezeichnet.<br />
Terminverträge auf Devisen. Hier ist eine Modifikation der im Beweis von Lemma 1.2.2<br />
verwendeten cash-and-carry Arbitrage nötig, um den Zinsertrag einer Anlage in ausländischer<br />
Wärung zu berücksichtigen. Wir verwenden folgende Notation:<br />
• e(t) bezeichne den Wechselkurs im Zeitpunkt t (Anzahl Euros pro Einheit der ausländischen<br />
Währung)<br />
• B d (t, T ) sei der Preis einer deutschen Nullkuponanleihe<br />
• B f (t, T ) sei der Preis in ausländischer (foreign) Währung einer ausländischen Nullkuponanleihe.<br />
Lemma 1.2.3. In einem arbitragefreien Markt ist der Terminpreis der ausländischen Währung<br />
gegeben durch<br />
F e (t, T ) = e(t) Bf (t, T )<br />
B d (t, T ) . (1.5)<br />
Die Beziehung in (1.5) wird oft auch als gedeckte Zinsparität bezeichnet.<br />
Beweis: Wir verwenden wiederum ein Portfolioargument: