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Vorlesungsskript Finanzmathematik I

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1.2 Derivative Produkte 8<br />

Lemma 1.2.2. Sei S(t) der Preis eines zu Spekulationszwecken gehandelten Wertpapiers, das<br />

im Intervall [t, T ] keine Dividenden oder Zinsen auszahlt. Dann ist in einem arbitragefreien<br />

Markt der Wert des Terminvertrages auf S mit Fälligkeit T und Basispreis K gegeben durch<br />

S(t) − B(t, T )K. Speziell gilt also für den Terminpreis F S (t, T ) =<br />

S(t)<br />

B(t,T ) ≥ S(t).<br />

Beweis: Zum Beweis bilden wir die Auszahlung des Terminvertrages durch ein Portfolio aus<br />

Wertpapieren und Nullkuponanleihen nach. Den zunächst unbekannten Wert einer long Position<br />

im Terminvertrag sei mit x bezeichnet.<br />

Portfolio Wert in t Wert in T<br />

• Kaufe eine Einheit von S S(t) S(T )<br />

• Verkaufe K Nullkuponanleihen B(·, T ) −KB(t, T ) −K<br />

K<br />

bzw. leihe<br />

B(t,T ) Geldeinheiten<br />

• Halte short position in Terminvertrag −x − ( S(T ) − K )<br />

S(t) − K(B(t, T ) − x 0<br />

Das betrachtete Portfolio hat in T den Wert 0, und hat, da wir Zins- und Dividendenzahlungen<br />

ausgeschlossen haben, auch keine Zahlungen zu anderen zukünftigen Zeitpunkten. In einem<br />

arbitragefreien Markt muss also auch der heutige Wert des Portfolios gleich Null sein. Es folgt<br />

x = S(t)−KB(t, T ). Der Terminpreis F S (t, T ) ist derjenige Wert von K, so dass x = 0. Auflösen<br />

nach K liefert F S (t, T ) =<br />

S(t)<br />

B(t,T )<br />

≥ S(t), da bei nicht-negativen Zinsen B(t, T ) ≤ 1. <br />

Das im Beweis von Lemma 1.2.2 verwandte Portfolioargument wird auch als cash-and-carry<br />

Arbitrage bezeichnet.<br />

Terminverträge auf Devisen. Hier ist eine Modifikation der im Beweis von Lemma 1.2.2<br />

verwendeten cash-and-carry Arbitrage nötig, um den Zinsertrag einer Anlage in ausländischer<br />

Wärung zu berücksichtigen. Wir verwenden folgende Notation:<br />

• e(t) bezeichne den Wechselkurs im Zeitpunkt t (Anzahl Euros pro Einheit der ausländischen<br />

Währung)<br />

• B d (t, T ) sei der Preis einer deutschen Nullkuponanleihe<br />

• B f (t, T ) sei der Preis in ausländischer (foreign) Währung einer ausländischen Nullkuponanleihe.<br />

Lemma 1.2.3. In einem arbitragefreien Markt ist der Terminpreis der ausländischen Währung<br />

gegeben durch<br />

F e (t, T ) = e(t) Bf (t, T )<br />

B d (t, T ) . (1.5)<br />

Die Beziehung in (1.5) wird oft auch als gedeckte Zinsparität bezeichnet.<br />

Beweis: Wir verwenden wiederum ein Portfolioargument:

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