Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...
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10<strong>und</strong> Herkunft, körperlicher <strong>und</strong> geistiger Leistungsfähigkeit, Alter <strong>und</strong> sozialemStatus.Ausdruck der christlichen Werteorientierung ist dabei nicht zuletzt das anwaltschaftlicheEintreten für die, die übersehen <strong>und</strong> ausgegrenzt werden, für die, derenStimme übertönt wird oder die auf andere angewiesen sind, die für sie sprechen,für die, die im allgegenwärtigen Ranking nach Leistungsfähigkeit, Durchsetzungskraft<strong>und</strong> anderen Stärken das Nachsehen haben. Und das gilt seit jeher fürdie Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung. Menschen mit geistiger<strong>und</strong> mehrfacher Behinderung stehen für Diakonie <strong>und</strong> <strong>Caritas</strong> deshalb immerschon selbstverständlich im Fokus ihrer auf Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung zielenden Aktivitäten.So verw<strong>und</strong>ert es nicht, dass es vor allem kirchliche Träger gewesen sind, die sichals erste <strong>und</strong> programmatisch gerade für Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacherBehinderung eingesetzt haben, umfangreiche Hilfe- <strong>und</strong> Unterstützungsangebotefür sie entwickelt haben <strong>und</strong> diese bis heute ständig verbessern <strong>und</strong> weiterentwickeln.Bis heute werden die größten <strong>und</strong> die meisten Einrichtungen, in denenMenschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung finden,von kirchlichen Trägern betrieben.Es sind vor allem kirchliche Krankenhäuser, welche die Voraussetzungen bieten,dass Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung die Behandlung <strong>und</strong>Versorgung erhalten, die sie aufgr<strong>und</strong> ihres ganz speziellen <strong>und</strong> erhöhten Hilfebedarfsbenötigen. Das illustriert etwa die Übersicht über die Kliniken oder Klinikabteilungen,denen im Rahmen des aktuellen Vergütungssystems für Krankenhausleistungender Status besonderer Einrichtungen zuerkannt wird. Die sonst üblichenVergütungen nach DRG-Fallpauschalen gelten dort nicht, weil diese am Aufwandfür die Behandlung durchschnittlicher Krankenhauspatienten kalkuliertenVergütungen dem erhöhten Aufwand nicht gerecht werden, den die Behandlungvon Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung auslöst.Es ist aber nicht damit getan, auf solche, auf die Behandlung von Menschen mitgeistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung spezialisierten bzw. darauf in besondereWeise vorbereiten Kliniken zu verweisen. Dafür gibt es zu wenige von ihnen inDeutschland. Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung, die im Krankenhausbehandelt werden müssen, gibt es aber überall in Deutschland. Und ihreZahl wird weiter steigen. Sie <strong>und</strong> ihre Angehörigen sind darauf angewiesen, dasssie im Falle von Erkrankungen, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordern,nicht nur an wenigen spezialisierten Zentren, sondern, wenn schon nicht in jedem