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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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90Ruth Schimmelpfeng-SchütteDifferenzierte Lösungen aus sozialrechtlicher PerspektiveI. AusgangslageDie vorangegangenen Referate haben das Problem herausgearbeitet, um dases bei dieser Tagung geht. Als Ergebnis müssen wir einen zwingenden Handlungsbedarffür Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung feststellen,um ihnen die notwendige stationäre Krankenhausbehandlung zur Verfügungzu stellen.Probleme im Zusammenhang mit der stationären Krankenbehandlung vonMenschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung sind nicht neu. Es hatimmer einen Mehraufwand gegeben. Bis vor einigen Jahren aber war dieserMehraufwand einigermaßen beherrschbar. Das ist heute – trotz aller Bemühungen– nicht mehr möglich. Der entscheidende Gr<strong>und</strong> hierfür ist die flächendeckendeEinführung des fallgruppenbezogenen Vergütungssystems derstationären Krankenhausleistungen – des DRG-Vergütungssystems 11 . Die DRG-Reform hat 2003 begonnen <strong>und</strong> ist mit Ablauf des Jahre 2009 flächendeckendeingeführt.Von Anfang an war vorhersehbar, dass das DRG-Vergütungssystem Problemeaufwerfen würde, gerade auch für Patientengruppen mit medizinischem <strong>und</strong>pflegebezogenem Mehraufwand. Das Problem, vor dem wir heute stehen, betrifftkeine Einzelfälle, sondern ist systemimmanent <strong>und</strong> systemtypisch <strong>und</strong>wird sich durch Zeitablauf nicht verringern. 12 Es wird sich eher noch verstärken.Allein mit gutem Willen wird es nicht zu lösen sein, sondern bedarf einergr<strong>und</strong>sätzlichen Lösung. Es besteht Regelungsbedarf, <strong>und</strong> zwar vor allem in legislativerHinsicht. 13 Der Gesetzgeber ist aufgefordert, Regelungen zu schaffen,die die notwendige Krankenhausversorgung von Menschen mit geistiger <strong>und</strong>mehrfacher Behinderung sicherstellen.Ärzteschaft <strong>und</strong> Behinderteneinrichtungen sind bereits mit nachdrücklichenForderungen an die Öffentlichkeit gegangen <strong>und</strong> haben entsprechende Appellean die Politik gerichtet. Hier sind vor allem zu nennen:11DRG = Diagnosis Related Group.12So auch: Lebenshilfe Landesverband Bayern e.V., in Info-Dienst Verwaltung, Ausgabe 06/2003, Anlage6: „Bericht über die Informationsveranstaltung ‚Die zukünftige Krankenhausvergütung auf der Gr<strong>und</strong>lageder DRG <strong>und</strong> ihre Folgen für die <strong>Behindertenhilfe</strong>“.13Siehe hierzu auch: Landtag von Baden-Württemberg, Drucks. 13/3167 vom 5. 5. 2004 „Antrag derAbgeordneten Dr. Ulrich Noll u. a. FDP/DVP <strong>und</strong> Stellungnahme des Sozialministeriums: Auswirkung derFallpauschalen im Krankenhaus (DRGs) auf Menschen mit Behinderung“.

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