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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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33bart, eine erneute Aufnahme sei wegen des Lebensalters unserer Tochter nichtmehr möglich sei. Auf unsere Nachfrage hin wurde uns erklärt, dass dies gegen dieVereinbarungen mit der Krankenkasse verstoße. Wir waren mehr als leicht geschockt<strong>und</strong> wandten uns im August 2009 an den Arbeits-, Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialministerdes Landes NRW, Karl-Josef Laumann. In einem ausführlichen Brief verdeutlichtenwir ihm, dass geistig <strong>und</strong> mehrfach behinderte Menschen auch imKrankenhaus eine spezielle, oft kontinuierliche Betreuung r<strong>und</strong> um die Uhr benötigen.Wir haben dokumentiert, dass dies besondere Pflege <strong>und</strong> qualifizierte Mitarbeiterim Krankenhaus erfordert. Wir baten ihn, im Interesse unserer Tochter<strong>und</strong> weiterer Betroffenen bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung zuhelfen.In seinem persönlichen Antwortschreiben erklärte Herr Laumann uns, ihm liegedas angesprochene Themenfeld sehr am Herzen. Er räumte ein, dass die Versorgungder geistig <strong>und</strong> mehrfach behinderten Menschen nicht im notwendigen Maßesichergestellt ist. Herr Laumann verwies in seinem Brief auf die sehr komplexeRechtslage, die nach seiner Meinung einer zeitnahen Problemlösung im Wege stehe.Herr Laumann verwies auf das wenige Tage zuvor verabschiedeten „Gesetz zurRegelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus“ als einer ersten Verbesserungder Situation. Wir müssen aber entgegenhalten, dass diese Verbesserung a-ber leider z. B. nicht bei den geistig <strong>und</strong> mehrfach behinderten Personen greift, diein einer Einrichtung leben. Es kommt hinzu, dass darunter sehr viele Betroffenesind, um die sich die Angehörigen nicht mehr kümmern oder nicht mehr kümmernkönnen. Sie haben also niemanden, der sie während der stationären Krankenhausbehandlungdurch tägliche Besuche <strong>und</strong> Hilfestellungen begleitet. Der Betroffeneselbst ist im Krankenhaus auf Gedeih <strong>und</strong> Verderb auf Dritte angewiesen. GesetzlicheBerufsbetreuer übernehmen diese Aufgaben nicht.Zu unseren weiteren Aktivitäten gehörte bereits im Frühjahr 2009, dass wir eineuns gut bekannte Persönlichkeit aus dem angrenzenden Siegerland einschalteten.Dieser Mann war über lange Jahre in herausragender Rolle in der dortigen Kreispolitikaktiv. Ihm konnten wir das Problem vermitteln. So beschäftigt sich seitHerbst 2009 das Kreisklinikum Siegen mit der besagten Problematik.Die für unsere Tochter Nina zuständige Krankenkasse ist sowohl durch uns alsauch durch den Geschäftsführer des Kreisklinikums Siegen auf die Situation von

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