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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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88behinderten Patienten. Anamnestische Angaben sind oft nur über Fremdanamnesezu erheben, <strong>und</strong> Beschwerden können oft nicht oder nur unklar geäußertwerden. Vielfach ist daher die Anwendung technischer Diagnostik umfangreicherals bei nichtbehinderten Patienten. Auch die Therapie kann bei eingeschränkterCompliance zeitaufwändig <strong>und</strong> zum Teil unmöglich sein, so dassandere Therapieformen gef<strong>und</strong>en werden müssen. Insgesamt entsteht für diebehandelnde Klinik ein deutlich höherer Aufwand als bei nichtbehinderten Patienten.Dieser Mehraufwand muss dem Krankenhaus zwingend vergütet werden.Die stationäre Mitaufnahme einer dem Patienten vertrauten Begleitperson solltein Analogie zur medizinisch notwendigen Mitaufnahme für geistig <strong>und</strong> mehrfachbehinderte Patienten zu Lasten der Krankenkassen ermöglicht werden.Eine sachgerechte Vergütung (z.B. ca. 45,00 Euro pro Tag) sollte als extrabudgetärerZuschlag gezahlt werden <strong>und</strong> den Landesbasisfallwert nicht tangieren.Hinsichtlich der Klinikorganisation <strong>und</strong> des Haftungsrechtes ist essentiell, dassBegleitpersonen, insbesondere professionelle Pflegekräfte, die dem Patientenals Assistenten dauerhaft Unterstützung bieten, den Weisungen des Klinikpersonalsunterliegen.In der Begründung des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs imKrankenhaus konstatiert der Gesetzgeber, dass Menschen mit Behinderungenwährend einer stationären Behandlung einen besonderen, weit über den derKrankenhauspflege hinausgehenden Pflegebedarf aufweisen. Die DeutscheKrankenhausgesellschaft begrüßt diese Regelung ausdrücklich, weist aber daraufhin, dass dies nicht nur für Behinderte mit individuellem Assistenzpflegebedarfgilt, sondern auch für viele Patienten, die aus Pflegeeinrichtungen <strong>und</strong> Einrichtungender <strong>Behindertenhilfe</strong> in die Krankenhäuser eingewiesen werden.Auch hier entsteht ein erhöhter Pflegebedarf im Krankenhaus, der zurzeit nichtvergütet wird.Spezialisierte KlinikenInzwischen gibt es auch eine ganze Reihe von Kliniken, die sich auf die Behandlunggeistig <strong>und</strong> mehrfach behinderter Patienten spezialisiert haben. Sie verfügenüber besonders fortgebildetes Pflegepersonal, das insbesondere in der(teils nonverbalen) Kommunikation mit diesen Patienten geübt ist. Darüberhinaus verfügen diese Kliniken auch über spezielle diagnostische Möglichkeiten.Sie sind es gewöhnt, die Therapieziele entsprechend der Gr<strong>und</strong>erkrankunganzupassen <strong>und</strong> haben anstelle standardisierter Abläufe größtenteils individuell

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