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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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11Krankenhaus der Gr<strong>und</strong>versorgung, zumindest in jedem Schwerpunktkrankenhauskompetent, unter Berücksichtigung ihres besonderen Behandlungsbedarfs versorgtwerden können. Das erfordert in der Regel nicht nur eine besondere Kommunikations-<strong>und</strong> Zuwendungskompetenz von Ärzten <strong>und</strong> Pflegenden, sondernvielfach auch einen erhöhten Einsatz von entsprechend qualifiziertem Personalsowie die Anwendung spezieller diagnostischer <strong>und</strong> therapeutischer Verfahren,die vom Regelverfahren mehr oder weniger stark abweichen.Auf die Herausforderungen, vor die solche Patienten stellen, sind die nicht auf dieBehandlung von Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung spezialisiertenKrankenhäuser jedoch nicht eingestellt. Die entsprechende fachliche Kompetenzsowie die im konkreten Fall erforderlichen personellen <strong>und</strong> sächlichen Ressourcenhalten sie nicht vor, bauen sie nicht auf <strong>und</strong> können sie im Bedarfsfallnicht einsetzen. Die notwendige vorzuhaltende Infrastruktur, sowohl was entsprechendqualifiziertes Personal als auch sächliche Ressourcen betrifft, ist bisher ordnungspolitisch<strong>und</strong> krankenhausplanerisch nicht vorgesehen. Weder ihr Aufbau,noch ihre Vorhaltung wäre zurzeit über die DRG-Fallpauschalen zu refinanzieren.Aktuell werden auch die tatsächlich entstehenden Kosten der im jeweiligen Einzelfallangemessenen <strong>und</strong> notwendigen Behandlung <strong>und</strong> des damit verb<strong>und</strong>enen erhöhtenAufwands durch die DRG-Fallpauschalen in der Regel nur teilweise finanziert.Sie könnten aber z. B. durch spezielle Zusatzentgelte abgebildet <strong>und</strong> angemessenvergütet werden, die beim Einsatz entsprechenden fachlich qualifiziertenPersonals <strong>und</strong> einem nachgewiesenen definierten, speziellen Mehraufwand angewendetwerden würden.Das heißt, die Kliniken sind auf die angemessene Behandlung von Menschen mitgeistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung vielfach nicht vorbereitet. Wenn sie dazuaber in der Lage sind, wird ihnen der mit der Behandlung verb<strong>und</strong>ene Aufwandnicht ausreichend vergütet, so dass die Behandlung von Menschen mit geistiger<strong>und</strong> mehrfacher Behinderung wirtschaftlich ein Verlustgeschäft darstellt. Der ordnungspolitischeHandlungsbedarf an dieser Stelle ist offensichtlich.Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband hat in den vergangenen Jahrenbeharrlich <strong>und</strong> regelmäßig in seinen Stellungnahmen zu den unterschiedlichen Gesetzesvorhabenmit Bezug auf die Finanzierung der Krankenhäuser bzw. des Ges<strong>und</strong>heitswesensallgemein auf diese Problematik hingewiesen. Wir haben damitdie Interessen unserer Mitglieder vertreten, denn es sind gerade kirchliche Krankenhäuser,in denen Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung Hilfesuchen <strong>und</strong> auch erfahren. Wir haben uns in dieser Hinsicht aus Überzeugung a-

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