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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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61geführte Selbsthilfeorganisation, durchgeführt wurde. Hierbei wurden behinderteMenschen in einem Fragebogen zu ihren Krankenhauserfahrungen befragt(Budroni 2007). Auch hier berichtete etwa die Hälfte der insgesamt 302 Teilnehmer<strong>und</strong> Teilnehmerinnen, dass ihre behinderungsbedingten Bedürfnisse insbesondereim Hinblick auf die täglichen Lebensaktivitäten gar nicht erst erfasst wurden.Diese Untersuchung nahm vor allem die besondere Situation von behindertenMenschen in den Blick, die mit Persönlicher Assistenz ihren Alltag bestreiten.Bei der Persönlichen Assistenz bestimmt die behinderte Person die Auswahl derHelfer sowie Art, Ort <strong>und</strong> Umfang der persönlichen Hilfen (Budroni 2006a). In derUntersuchung gab mehr als die Hälfte (57%) der Befragten an, ein Krankenhausaufenthaltsei ohne die Begleitung durch ihre Persönlichen Assistenten für sie lebensbedrohlich(Budroni 2007). Dabei reagierte das Krankenhauspersonal auf dieBegleitung der Patienten durch ihre Assistenzpersonen unterschiedlich. In vielenFällen (68%) waren die Pflegenden erleichtert, dass die mitgebrachten Helfer anwesendwaren <strong>und</strong> sie bei der Pflege der oftmals umfassend beeinträchtigten Patientenentlasteten. Einige Teilnehmer der Umfrage berichteten aber auch überAblehnung oder gar darüber, dass die Anwesenheit der privaten Helfer nicht erwünschtsei. In anderen Fällen wiederum wurde einer Aufnahme nur zugestimmt,wenn die persönlichen Helfer die Patienten begleiteten. Wiederum andere zeigtengroßes Interesse, von den Betroffenen als „Experten in eigener Sache“ <strong>und</strong> vonihren Assistenten etwas über die behinderungsbedingten Bedürfnisse <strong>und</strong> spezifischenPflegemaßnahmen zu lernen.Als besonderes Problem erwies sich für die behinderten Menschen, dass ihnenoftmals bei einem Krankenhausaufenthalt die Finanzierung der Persönlichen Assistenzdurch die zuständigen Leistungsträger eingestellt wurde. Die Folge war nichtselten, dass Assistenzmitarbeiter entlassen werden mussten <strong>und</strong> die betroffenenPersonen nach dem Krankenhausaufenthalt ohne Hilfe waren. Auf Gr<strong>und</strong> des ForseA-Projekteskonnte jedoch eine Gesetzesinitiative erreicht werden, die zur Verabschiedungdes Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhausführte. Das Gesetz sieht wichtige Verbesserungen für bestimmte pflegebedürftigeMenschen mit Behinderungen vor. Mit dem Gesetz werden Erleichterungenfür diejenigen festgelegt, die ihre Pflege nach den Vorschriften des ZwölftenBuches Sozialgesetzbuch (SGB XII) durch besondere Pflegekräfte sicherstellen. Bisherkonnten Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenzpflege angewiesenwaren, die gewohnten Pflegekräfte bei einem Krankenhausaufenthalt nichtmitnehmen. Das ist künftig möglich: Menschen mit Behinderung stehen somitauch im Krankenhaus die gewohnten Pflegekräfte zur Verfügung. Jedoch bestrei-

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