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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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544. Es gibt keine relevanten Gr<strong>und</strong>lagen zur Berechnung der zusätzlichen Aufwendungenfür Menschen mit Behinderungen in der Psychiatrie.Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen für eine sachgerechte VergütungKrankenhausleistungen (ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mitArznei-, Heil- <strong>und</strong> Hilfsmitteln, Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung) werden gemäß den§§1 <strong>und</strong> 2 KHEntgG <strong>und</strong> BPflVO vergütet. Des Weiteren werden auch Leistungenvergütet, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses imEinzelfall nach Art <strong>und</strong> Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige<strong>und</strong> ausreichende Versorgung der Patienten notwendig sind (allgemeine Krankenhausleistungen).§ 3 Abs. 2 BPflVO: Bei der Bemessung des Budgets <strong>und</strong> der tagesgleichen Pflegesätze[…] haben die Vertragsparteien […] Orientierungsmaßstäbe, die sich aus einemKrankenhausvergleich ergeben, angemessen zu berücksichtigen. Dabei sindinsbesondere Unterschiede der Krankenhäuser in Art <strong>und</strong> Anzahl der Leistungensowie die medizinischen Besonderheiten bei der Behandlung der Patienten zu beachten.Die Zahl der Personalstellen nach Abs. 1 Nr. 3 kann von den Vertragsparteien abweichendvereinbart werden, wenn dies auf Gr<strong>und</strong> besonderer Verhältnisse einerEinrichtung zur Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit erforderlichoder ausreichend ist (§ 3 Abs. 4 PsychPV).Lösungsansätze im System1. Zusatzentgelt für die Versorgung von Schwerstbehinderten(ZE2010-36)„Zusatzentgelt für Krankenhäuser, bei denen insbesondere wegen einer räumlichenNähe zu entsprechenden Einrichtungen oder einer Spezialisierung eineHäufung von schwerstbehinderten Patienten auftritt. Vergütung des mit denDRG-Fallpauschalen nicht abgedeckten, wesentlichen zusätzlichen Aufwandes,insbesondere im Pflegedienst“(§ 5 Fallpauschalenvereinbarung <strong>und</strong> zugehörigerAnlage 6).

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