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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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963. Konkrete LösungsansätzeVerlangt man eine Gesetzesänderung, dürfte sie nur im Rahmen des DRG-Systems Erfolg versprechend sein. Eine Forderung nach Aufgabe des DRG-Vergütungssystems ist müßig. Sie wird ins Leere gehen. Die Politik wird amDRG-Vergütungssystem festhalten.Das Krankenhausentgeltgesetz in Verbindung mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetzkennt Ausnahmen von dem Gr<strong>und</strong>satz der leistungsbezogenenFallpauschalenvergütung, sog Öffnungsklauseln. Sucht man nach einer Antwortauf das Problem der stationären Behandlung mehrfach <strong>und</strong> geistig behindertenMenschen, dürfte sich empfehlen, eine Lösung vorzuschlagen, die sich an einebereits bestehende gesetzliche Öffnungsklausel anlehnt.a. Besondere EinrichtungenNach § 6 Abs. 1 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz in Verbindung mit § 17 Abs. 1Satz 15 Krankenhausfinanzierungsgesetz können besondere Einrichtungen, derenLeistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufungvon schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mitden Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristetaus dem Vergütungssystem herausgenommen werden.Selbstverständlich wäre es zu begrüßen, wenn sich das Problem der stationärenKrankenhausversorgung von geistig <strong>und</strong> mehrfach Behinderten lösen ließe, indemvermehrt besondere Einrichtungen geschaffen werden, die aus dem DRG-System herausgenommen werden. Das wäre für Ballungszentren oder für dieräumliche Nähe zu größeren Behinderteneinrichtungen oder zur Behandlungspezieller Erkrankungen sicherlich sinnvoll, weil der Bedarf hier regelmäßig sohoch sein dürfte, dass sich eine besondere Einrichtung trägt.Das generelle Problem lässt sich auf diese Weise aber nicht lösen. Zum einenleben nicht alle geistig <strong>und</strong> mehrfach behinderte Menschen in Ballungszentrenoder in oder nahe bei größeren Behinderteneinrichtungen. Zum anderen wirdKrankenhausbehandlung bei ihnen nicht stets wegen „spezieller“ Erkrankungenerforderlich, für die eine Verbringung in eine – möglicher Weise weit entfernte– besondere Einrichtungen – notwendig <strong>und</strong> angemessen wäre.

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