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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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59tomatisch mit Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen, <strong>und</strong> leider besteht hierzu auchkeine Datenbasis. Jedoch kann man davon ausgehen, dass Menschen mit einerSchwerbehinderung in weitaus höherem Maße von Krankheit <strong>und</strong> Pflegebedürftigkeitbetroffen sind als Menschen ohne Behinderung. Erfahrungsberichten geistig<strong>und</strong> körperlich behinderter Menschen oder ihrer Angehörigen zufolge ist vorallem die pflegerische Versorgung, oftmals aber auch die medizinische Versorgung,unzureichend, schädigend oder diskriminierend (Budroni 2006b). Angehörige,Mitarbeiter von Wohneinrichtungen behinderter Menschen oder ambulanteHelfer beziehungsweise Persönliche Assistenten müssen nicht selten notwendigeHilfestellungen geben, damit die individuell erforderliche Pflege geleistet werdenkann. Literaturrecherchen in der internationalen medizinischen, pflegerischen <strong>und</strong>sozialwissenschaftlichen Literatur ergaben, dass dies nicht allein in Deutschlandein Problem darstellt. Es zeigte sich, dass auch in anderen Ländern Krankenhausaufenthaltefür Menschen mit Behinderung mit besonderen Schwierigkeiten verb<strong>und</strong>ensind (Budroni 2006 b). Menschen sind nach § 2 SGB IX behindert, wennihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Ges<strong>und</strong>heit mit hoherWahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischenZustand abweichen <strong>und</strong> daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaftbeeinträchtigt ist. Daher benötigen viele von ihnen im Alltag sowohl bei den täglichenLebensaktivitäten als auch bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben personelleUnterstützung aufgr<strong>und</strong> ihrer individuellen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Bedürfnisse.Spezifische Bedürfnisse bleiben oft unberücksichtigtEine systematische <strong>und</strong> angemessene Einschätzung der Selbstpflegefähigkeiten<strong>und</strong> bestehender Beeinträchtigungen erfolgt jedoch oftmals nicht (Atkinson 1987).Das Pflegepersonal ist hierauf meist nicht eingestellt, weshalb notwendige Hilfestellungennicht erfolgen (Davis 2001). Insbesondere bei Beeinträchtigung derSprachfähigkeit waren die Betroffenen während des Klinikaufenthaltes in erhöhtemMaße abhängig von Fürsprechern <strong>und</strong> persönlichen Helfern, die sich für ihreBelange einsetzten. Mitgebrachte Kommunikationshilfen wie etwa Sprachcomputeroder Zeichentafeln wurden von Pflegenden oftmals nicht genutzt, wie eineStudie über die stationäre Versorgung von Menschen mit Zerebralparese zeigte(Buzio 2002). Dies wird auch für die Gruppe der geistig Behinderten berichtet. Esseien weniger die medizinischen als vielmehr die kommunikativen Bedürfnisse derMenschen mit einer geistigen Behinderung, die zum potenziellen Störfaktor im

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