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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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29Differenzierte Lösungen für unterschiedliche Formen des MehraufwandesIm Hinblick auf die Vergütung der verschiedenen Formen des Mehraufwands sindnun verschiedene Lösungen, die allerdings nur skizziert werden können, denkbar:Im Hinblick auf den begrenzten Mehraufwand, der durch das Personal des Krankenhauseserbracht werden kann, ist zu verlangen, dass er als im Rahmen derDRG-basierten Vergütung abgedeckt betrachtet werden kann. Hingegen wird manbei einem wesentlich erhöhten Mehraufwand, der zwar sachgerecht durch dasPersonal des Krankenhauses erbracht werden kann, aber durch die Erlöse aus demDRG-System nicht abgedeckt wird, durch eine Zusatzvergütung im oder zum DRG-System decken müssen.Schließlich ist noch der quantitative <strong>und</strong> qualitative Mehraufwand, der nicht durchdas Personal des Krankenhauses erbracht, sondern ausschließlich durch solchePersonen, die mit der konkreten Person vertraut sind (Angehörige, persönlicheAssistenten, Mitarbeitende von Diensten oder Einrichtungen der Eingliederungshilfeoder der Pflege), zu erörtern. Er ist zusätzlich zu finanzieren. Für diesenMehraufwand, der sich aus einer individuell spezifischen Mischung von Assistenz<strong>und</strong>Pflegebedarf zusammensetzt, muss eine Lösung in Analogie zum Pflegeassistenzgesetzgef<strong>und</strong>en werden.Abschließend ist zu betonen: Keinesfalls ist zu akzeptieren, dass in Fällen überdurchschnittlichenRessourcenverbrauchs eine adäquate Krankenhausversorgungvon der kostenlosen Bereitstellung von Ressourcen durch die Familie oder durchdie Dienste <strong>und</strong> Einrichtungen der <strong>Behindertenhilfe</strong> abhängt oder dass gar eineKrankenhausaufnahme explizit davon abhängig gemacht wird.Achtung vor jedem Menschen, die ärztliche Berufsethik, das Gr<strong>und</strong>gesetz derB<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> viele Menschenrechtsdokumente verbieten jedeForm der Diskriminierung aufgr<strong>und</strong> von Behinderung. Angewendet auf unsereheutige Thematik heißt das: Alle Versorgungsmängel, die im Hinblick auf die ges<strong>und</strong>heitlicheVersorgung von Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderungzu benennen sind, darunter auch im Krankenhaus, sind schleunigst abzuschaffen.In der Erwartung, dass der heutige Austausch den Handlungswillen aller Akteurefördert <strong>und</strong> deren Ehrgeiz herausfordert, hoffe ich auf eine sachlich ertragreiche<strong>und</strong> fachlich erfolgreiche Veranstaltung.

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