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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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26geht dabei um das Wissen um behinderungsspezifische Krankheitsrisiken, Krankheitsmanifestationen<strong>und</strong> –verläufe. Es müssen vermehrt apparativ-technischeUntersuchungsmethoden eingesetzt werden, weil die übliche Beschwerdeschilderungoder die anamnestischen Angaben unsicher oder dürftig sind. Untersuchungenunter medikamentöser Sedierung oder Narkose wurden bereits erwähnt. Aufjeden Fall muss oft die Einwilligung in Eingriffe vom rechtlichen Betreuer eingeholtwerden, wenn der Patient selbst keine rechtwirksame Einwilligung erteilen kann.Das bringt einen erheblichen Abstimmungsaufwand <strong>und</strong> oft unliebsame Verzögerungenmit sich.Wenn den verschiedenen Bedürfnissen <strong>und</strong> Bedarfslagen, die im Vorstehendenbeschrieben wurden, nicht angemessen Rechnung getragen wird, kann es zu erheblichenPflegemängeln kommen. Unzulängliche Zuwendung <strong>und</strong> daraus resultierendeproblematischen Verhaltensweisen können dazu führen, dass die medizinischeVersorgung unzulänglich bleibt. Durch regelrechte Pflegefehler könnenernsthafte <strong>und</strong> sogar gefährliche Folgen für den Patienten entstehen, z. B. Druckgeschwüre<strong>und</strong> Sepsis.Forderungen zur Überwindung der VersorgungsmängelDie nunmehr hinreichend beschriebene Situation verlangt dringend Abhilfe. Dafürsind mehrere Forderungen zu formulieren:Zunächst muss gelten, dass alle Krankenhäuser, dass alle medizinischen Fachdisziplinen<strong>und</strong> dass alle Berufsgruppen im Krankenhaus sich in die Lage versetzenmüssen, besser als bisher auf die Belange von Menschen mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacherBehinderung einzugehen. Dazu müssen – <strong>und</strong> hier sind sowohl die Selbstverwaltungals auch die Ges<strong>und</strong>heitspolitik gefordert – geeignete organisatorische,strukturelle <strong>und</strong> fachliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.Es kann kein Zweifel bestehen: Das medizinische Regelversorgungssystem, alsoauch das übliche Krankenhaus, soll in der Regel erster Ansprechpartner für Menschenmit Behinderungen sein. Allerdings ist nicht zu verleugnen, dass spezifischeFragestellungen <strong>und</strong> besonders komplexe Problemlagen auch oft spezielle Krankenhäuseroder spezialisierte Krankenhausabteilungen brauchen. Solche Krankenhäuseroder Abteilungen sollten, solange das DRG-System den überdurchschnittlichenAufwand noch nicht adäquat abbilden <strong>und</strong> vergüten lässt, als sog. Besondere

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