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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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91• die Forderungen des 112. Deutschen Ärztetages in Mainz, 19. - 22. Mai2009, 14• die sog. "Potsdamer Forderungen" der Fachtagung "Ges<strong>und</strong>heit fürs Leben",die am 16. Mai 2009 stattgef<strong>und</strong>en hat (Veranstaltung der B<strong>und</strong>esvereinigungLebenshilfe <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft Ärzte für Menschenmit geistiger oder mehrfacher Behinderung) 15 sowie• die Forderungen von Prof. Dr. Seidel. 16II. VerfassungsrechtDie Verpflichtung des Gesetzgebers, die Gr<strong>und</strong>lagen für eine Lösung der Problemeist ein Gebot unserer Verfassung. Dabei gilt Folgendes:1. SozialstaatsprinzipEines der wichtigsten Prinzipen unseres Staates ist das Sozialstaatsprinzip (§ 20Abs. 1 GG 17 ). Aus dem Sozialstaatsprinzip leitet sich der allgemeine Sicherstellungsauftragdes Staates für die Gewährleistung einer Krankenversorgung derBevölkerung ab. Der Schutz des Einzelnen in Fällen von Krankheit ist in der sozialstaatlichenOrdnung des Gr<strong>und</strong>gesetzes eine Gr<strong>und</strong>aufgabe des Staates. Inwelcher Weise er das tut, steht in seinem Gestaltungsermessen. Er hat sich fürdie gesetzliche Krankenversicherung in der Form entschieden, wie wir sie heutehaben. 18 Zu dieser Krankenversicherung gehört neben der ambulanten die stationäreVersorgung. Daraus ergibt sich für den Staat die verfassungsrechtlicheAufgabe, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigenKrankenhäusern sicherzustellen. Er hat dafür zu sorgen, dass für alle Bürger<strong>und</strong> Bürgerinnen qualitativ <strong>und</strong> quantitativ ausreichend stationäre medizinischeVersorgungseinrichtungen zur Verfügung stehen, die dem allgemein anerkanntenStand der medizinischen <strong>und</strong> pflegerischen Erkenntnisse entsprechen.19Diese Aufgabe ist für geistig <strong>und</strong> mehrfach behinderte Menschen nicht erfüllt.In der derzeitigen Krankenhauslandschaft entspricht die stationäre Versorgung14Deutsches Ärzteblatt 2009, 106 (22): A-1124/B-960/C-932 (Ärztetags-Druck. Nr. IV-01).15Im Internet unter: www.lebenshilfe.de16Seidel, M: Behinderte Menschen überfordern das Krankenhaus. Neue <strong>Caritas</strong> 13/2009, 16-1817GG = Gr<strong>und</strong>gesetz.18BVerfG, Beschluss vom 6. 12. 2005 - 1 BvR 347/98 -.19Vgl. Quaas, in Quaas/Zuck, Medizinrecht, 2. Aufl. 2008, S. 499 Rz. 23 mit weiteren nachweisen.

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