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Dokumentation Symposium - Caritas Behindertenhilfe und ...

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38Kommunikationsfähigkeit <strong>und</strong> die Kooperationsbereitschaft der Fachdisziplinenunabdingbare Voraussetzungen. Erst wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind,sind Einrichtungen zeitlich begrenzt in der Lage, behinderungsbedingte Betreuungsdefiziteim Krankenhaus zu kompensieren. Die negativen Erfahrungen mitmangelnder Begleitung lehren, dass alle Möglichkeiten für einen angemessenenEinsatz personeller Ressourcen mobilisiert werden müssen. Menschen mit geistigerBehinderung finden sich in den Anforderungen des Krankenhausalltags alleinnicht zurecht. Die Ärzte <strong>und</strong> das Pflegepersonal sind nicht selten überfordert inder Versorgung <strong>und</strong> Kommunikation mit diesen Menschen <strong>und</strong> ihrer zum Teilkomplexeren Behinderung. Die Krankenbeobachtung dieser Menschen bedarf einerbesonderen Erfahrung <strong>und</strong> muss individuell auf den jeweiligen Menschen bezogenwerden. Symptome müssen im Kontext der individuellen Behinderung <strong>und</strong>Persönlichkeit gedeutet werden. Mangelnde Kommunikation mit dem Betroffenenverursacht Unverständnis <strong>und</strong> Angst, blockiert dessen Mitarbeit <strong>und</strong> die Heilungsprozesseverlangsamen sich. Letztlich steht bei einer mangelnden Begleitung dieÜberforderung aller beteiligten Personen im Vordergr<strong>und</strong>.Frühzeitige Entlassungen, bedingt durch die Anwendung der DRG, stellen Einrichtungender Eingliederungshilfe vor zusätzliche, häufig aus Sicht dieser Einrichtungennicht leistbare Herausforderungen.Besseres Wissen von Medizinern <strong>und</strong> Pflegekräften um die Möglichkeiten <strong>und</strong>Grenzen einer Wohnstätte der Eingliederungshilfe könnte die Zusammenarbeit ander Schnittstelle in Zukunft positiv beeinflussen. Ungenügend vorbereitete <strong>und</strong>unzulänglich abgestimmte Überleitungen von Betroffenen aus dem Krankenhauszurück in die Wohnstätte führen nicht selten zu unerwünschten Situationen <strong>und</strong>sogar zu erneuten Krankenhausaufenthalten.Aus der Sicht der Einrichtungen ist eine angemessene adäquate Begleitung derMenschen mit geistiger Behinderung unabdingbar. Leider werden hierzu bis heutekeine angemessenen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Mit dem steigendemDurchschnittsalter der Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner unserer Wohneinrichtungenwerden wir jedoch einem steigenden Bedarf an Krankenhausbegleitung Rechnungtragen müssen, wenn wir die Menschen, die sich auf uns verlassen, angemessenbegleiten <strong>und</strong> nicht enttäuschen wollen.

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