3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg
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Wintereinbrüchen und mit einem fallweisen Lkw-Überholverbot in Abhängigkeit von der<br />
Verkehrsmenge und den gefahrenen Geschwindigkeiten erfolgreich gehandelt. Die Maß -<br />
nahmen sollen fortlaufend evaluiert und ergänzt werden.<br />
Der Sondersituation des in der Schweiz geltenden Lkw-Nachtfahrverbots begegnet das Land<br />
durch die Einrichtung von Lkw-Leitsystemen vor den Grenzübergängen zur Schweiz. Diese<br />
weisen je nach Bedarf den Lkw Seiten- und Fahrstreifen der Autobahn als Warteräume zu,<br />
sichern diese und halten dazwischen liegende Anschlussstellen bzw. Autobahndreiecke für<br />
den übrigen Verkehr frei.<br />
Das Land wird die Verlagerung von Fahrten von der Straße auf die Schiene oder das Binnen -<br />
schiff weiter stärken, um auch so zusätzliche Kapazitäten auf der Straße gerade für diejenigen<br />
Transporte zu schaffen, für die keine alternativen Transportmöglichkeiten bestehen.<br />
<strong>3.</strong>2.4 TANK- UND RASTANLAGEN<br />
Für den ruhenden Lkw-Verkehr sind ausreichend Abstellkapazitäten erforderlich. Das Land<br />
wird daher im Auftrag des Bundes die Rastanlagen an Autobahnen ausbauen und zusätzliche<br />
Lkw-Stellplätze schaffen.<br />
Situation<br />
Bedingt durch die starke Zunahme des Schwerverkehrs auf den Autobahnen im Land und<br />
die zunehmende Nutzung der Straße als „rollende Lager“ sind viele Rastanlagen an Autobahnen<br />
im Bereich der Lkw-Stellplätze stark überlastet. Die Anforderungen der Industrie<br />
nach exakten Lieferzeitpunkten („Just in Sequence“) sowie die in der Lenk- und Ruhezeiten -<br />
verordnung für den gewerblichen Güterfernverkehr vorgeschriebenen Pausen schränken die<br />
LEITSYSTEME AN<br />
GRENZÜBERGÄNGEN<br />
VERKEHRSVERLAGERUNGEN<br />
ZIEL<br />
FEHLEN VON<br />
LKW-STELLPLÄTZEN<br />
<strong>3.</strong>2.3 VERBESSERUNG DER VERKEHRSABWICKLUNG // <strong>3.</strong>2.4 TANK- UND RASTANLAGEN 151