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3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg

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Das Land hält die Einführung strengerer Lärmgrenzwerte für Neureifen, die Einbeziehung<br />

runderneuerter Reifen in die Pflicht zur Lärmminderung und ein präziseres Messverfahren<br />

für den Reifenlärm für vordringlich. Es begrüßt daher die von der EU ab 1. Juli 2012 für neu<br />

entwickelte Reifen vorgeschriebene Umweltkennzeichnung, die auch die Geräuschemissionen<br />

umfassen wird.<br />

Lärmminderungskonzepte mit Hilfe ordnungsrechtlicher Maßnahmen sollen in Betracht<br />

gezogen werden, wenn auf andere Weise der erforderliche Schallschutz nicht oder nicht ausreichend<br />

wirksam realisiert werden kann und wenn ordnungsrechtliche Maßnahmen zum<br />

Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen unbedingt erforderlich sind. Hierzu können<br />

unter bestimmten Voraussetzungen auch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote<br />

(zum Beispiel für schwere Nutzfahrzeuge) gehören. Das Land wird sich dafür einsetzen,<br />

dass die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene dafür weiterentwickelt werden.<br />

Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind aber kein geeigneter Ersatz für fehlende Umgehungsstraßen<br />

und die bauliche Lärmsanierung, da Verkehrsverbote Umgehungs- oder Ersatz -<br />

verkehre zur Folge haben können.<br />

1.4.2 REDUKTION VON LUFTSCHADSTOFFEN UND TREIBHAUSGASEN<br />

Schadstoffemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen zur Luftreinhaltung, zum Schutz des<br />

Klimas und zur Ressourcenschonung vor allem mit Hilfe fahrzeugtechnischer Maßnahmen<br />

konsequent gesenkt werden.<br />

Situation<br />

Die Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge werden EU-weit festgelegt. Die zunehmende<br />

Verschärfung der Abgasgrenzwerte während der vergangenen Jahre brachte wesentliche<br />

Fortschritte für die Luftreinhaltung. Trotz wachsender Motorisierung und gestiegener<br />

Fahrleis tungen konnten die Emissionen zum Teil erheblich gesenkt werden, besonders<br />

Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffemissionen, aber auch Stickstoffoxid (NO x )und<br />

Partikelausstoß. Insbesondere der serienmäßige Einsatz von Katalysatoren und der<br />

schrittweise Einbau von Partikelfiltern bei Dieselmotoren haben maßgebend zu diesen<br />

Schadstoffminderungen beigetragen. Jedoch hat die Einführung des Oxidationskatalysators<br />

bei Dieselfahrzeugen auch zu einer Verschiebung des Verhältnisses von Stickstoffmonoxid<br />

(NO) zu Stickstoffdioxid (NO 2 ) im Abgas geführt. Deshalb sind die an Straßen mit hoher<br />

Verkehrsbelastung gemessenen NO 2 -Immissionen nicht oder nur in geringem Umfang<br />

zurückgegangen.<br />

LÄRMARME REIFEN<br />

ORDNUNGSRECHTLICHE<br />

MASSNAHMEN<br />

ZIEL<br />

ENTWICKLUNG DER LUFT-<br />

SCHADSTOFFEMISSIONEN<br />

1.4.1 SCHUTZ VOR STRASSENVERKEHRSLÄRM // 1.4.2 REDUKTION VON LUFTSCHADSTOFFEN UND TREIBHAUSGASEN 81

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