3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg
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Das Land hält die Einführung strengerer Lärmgrenzwerte für Neureifen, die Einbeziehung<br />
runderneuerter Reifen in die Pflicht zur Lärmminderung und ein präziseres Messverfahren<br />
für den Reifenlärm für vordringlich. Es begrüßt daher die von der EU ab 1. Juli 2012 für neu<br />
entwickelte Reifen vorgeschriebene Umweltkennzeichnung, die auch die Geräuschemissionen<br />
umfassen wird.<br />
Lärmminderungskonzepte mit Hilfe ordnungsrechtlicher Maßnahmen sollen in Betracht<br />
gezogen werden, wenn auf andere Weise der erforderliche Schallschutz nicht oder nicht ausreichend<br />
wirksam realisiert werden kann und wenn ordnungsrechtliche Maßnahmen zum<br />
Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen unbedingt erforderlich sind. Hierzu können<br />
unter bestimmten Voraussetzungen auch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote<br />
(zum Beispiel für schwere Nutzfahrzeuge) gehören. Das Land wird sich dafür einsetzen,<br />
dass die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene dafür weiterentwickelt werden.<br />
Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind aber kein geeigneter Ersatz für fehlende Umgehungsstraßen<br />
und die bauliche Lärmsanierung, da Verkehrsverbote Umgehungs- oder Ersatz -<br />
verkehre zur Folge haben können.<br />
1.4.2 REDUKTION VON LUFTSCHADSTOFFEN UND TREIBHAUSGASEN<br />
Schadstoffemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen zur Luftreinhaltung, zum Schutz des<br />
Klimas und zur Ressourcenschonung vor allem mit Hilfe fahrzeugtechnischer Maßnahmen<br />
konsequent gesenkt werden.<br />
Situation<br />
Die Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge werden EU-weit festgelegt. Die zunehmende<br />
Verschärfung der Abgasgrenzwerte während der vergangenen Jahre brachte wesentliche<br />
Fortschritte für die Luftreinhaltung. Trotz wachsender Motorisierung und gestiegener<br />
Fahrleis tungen konnten die Emissionen zum Teil erheblich gesenkt werden, besonders<br />
Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffemissionen, aber auch Stickstoffoxid (NO x )und<br />
Partikelausstoß. Insbesondere der serienmäßige Einsatz von Katalysatoren und der<br />
schrittweise Einbau von Partikelfiltern bei Dieselmotoren haben maßgebend zu diesen<br />
Schadstoffminderungen beigetragen. Jedoch hat die Einführung des Oxidationskatalysators<br />
bei Dieselfahrzeugen auch zu einer Verschiebung des Verhältnisses von Stickstoffmonoxid<br />
(NO) zu Stickstoffdioxid (NO 2 ) im Abgas geführt. Deshalb sind die an Straßen mit hoher<br />
Verkehrsbelastung gemessenen NO 2 -Immissionen nicht oder nur in geringem Umfang<br />
zurückgegangen.<br />
LÄRMARME REIFEN<br />
ORDNUNGSRECHTLICHE<br />
MASSNAHMEN<br />
ZIEL<br />
ENTWICKLUNG DER LUFT-<br />
SCHADSTOFFEMISSIONEN<br />
1.4.1 SCHUTZ VOR STRASSENVERKEHRSLÄRM // 1.4.2 REDUKTION VON LUFTSCHADSTOFFEN UND TREIBHAUSGASEN 81