3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg
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Durch das schadstoffbezogene Landeentgelt sollen ökonomische Anreize für den zunehmenden<br />
Einsatz von besonders umweltfreundlichen Flugzeugen geschaffen werden. Hierbei handelt<br />
es sich um ein ökonomisches Instrument, das flughafenbezogen zunächst auf freiwilliger Basis<br />
eingeführt werden soll. Fluggesellschaften, deren Flugzeuge überdurchschnittlich viele Schadstoffe<br />
ausstoßen, sollen insgesamt höhere (Gesamt-)Landeentgelte bezahlen als zuvor. An<br />
den Flughäfen Frankfurt, München und Köln/Bonn findet eine Erprobung statt. Falls diese<br />
Erprobungsphase positive Ergebnisse bringt, wird sich das Land für die Einführung schadstoffbezogener<br />
Landeentgelte an allen Flughäfen einsetzen.<br />
Auf grenzüberschreitenden Flügen im gewerblichen Luftverkehr ist der Flugkraftstoff weltweit<br />
gemäß Artikel 24 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen)<br />
und einer Vielzahl bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den einzelnen<br />
Staaten von der Energiesteuer (Kerosinsteuer) befreit. Auf EU-Ebene ist es den Mitgliedstaaten<br />
freigestellt, reine Inlandsflüge der Kerosinsteuer zu unterwerfen. Dasselbe gilt für<br />
innergemeinschaftliche Flüge, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale<br />
Verträge miteinander geschlossen haben. Alle anderen gewerblichen Flüge sind weiterhin<br />
obligatorisch von einer Kerosinsteuer befreit. Aufgrund der negativen Auswirkungen auf den<br />
Luftverkehrsstandort Deutschland hält das Land einen nationalen Alleingang bei der<br />
Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin nicht für sachgerecht.<br />
Bei Inlandsflügen wird in Deutschland eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den<br />
Ticketpreis erhoben. Grenzüberschreitende Flüge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Eine<br />
Besteuerung innereuropäischer Flüge wäre nur dann durchführbar, wenn das Besteuerungsrecht<br />
dem Mitgliedstaat zusteht, in dem der Flug beginnt. Die derzeit sehr unterschiedlichen<br />
Steuersätze in den Mitgliedstaaten würden dabei zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das<br />
Land befürwortet daher eine einheitliche Lösung im Rahmen der Europäischen Union.<br />
Ab 2011 wird bundesweit eine Luftverkehrssteuer für Abflüge von Passagieren, gestaffelt nach<br />
der Entfernung des Zielorts vom inländischen Startort, eingeführt. Damit wird auch der Luftverkehr<br />
in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen und es werden Anreize für umweltgerechteres<br />
Verhalten gesetzt.<br />
4.<strong>3.</strong>2 FLUGLÄRM<br />
Die Bevölkerung in der Umgebung von Flughäfen<br />
und Flugplätzen muss so gut wie möglich<br />
vor Fluglärm geschützt werden.<br />
SCHADSTOFFABHÄNGIGE<br />
LANDEENTGELTE<br />
WELTWEITE<br />
AUFHEBUNG DER<br />
KEROSINSTEUER-<br />
BEFREIUNG<br />
EINHEITLICHE<br />
UMSATZSTEUERREGELUNG<br />
LUFTVERKEHRSSTEUER<br />
ZIEL<br />
4.<strong>3.</strong>1 TREIBHAUSGASE UND LUFTSCHADSTOFFE // 4.<strong>3.</strong>2 FLUGLÄRM 195