3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg
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GLEIS ANSCHLUSSVERKEHR<br />
BUNDESPROGRAMM<br />
LANDESPROGRAMM<br />
HAFENBAHNEN<br />
ZIEL<br />
Heilbronn, Stuttgart, Plochingen, Karlsruhe, Kehl, Weil am Rhein und Wertheim sind zudem<br />
Hafenbahnen mit einer Gleislänge von insgesamt über 150 Kilometer Länge in Betrieb.<br />
Sie werden ebenfalls regelmäßig von Güterzügen angefahren und bieten Unternehmen, die<br />
nicht über einen eigenen Gleisanschluss verfügen, die Möglichkeit zur Nutzung der Bahn.<br />
Umsetzungsplanung<br />
Das Land sieht im Gleisanschlussverkehr mit Einzelwagen, Wagengruppen und Ganzzügen<br />
auch zukünftig ein wichtiges Standbein des Schienengüterverkehrs. Es fordert daher die Netzbetreiber<br />
auf, den Infrastrukturbestand zu erhalten und auch zukünftig den Güterbahnen<br />
die infrastrukturellen Voraussetzungen für attraktive Angebote im Einzelwagenverkehr und<br />
im Verkehr mit Wagengruppen zu bieten. Dabei sind auch Kooperationen denkbar, um eine<br />
weit reichende bundes- und europaweite Bedienung im Wagengruppen- oder Einzelwagenverkehr<br />
sicherzustellen.<br />
Das Bundesprogramm zur Gleisanschlussförderung ist zu verlängern bzw. neu aufzulegen.<br />
Dabei sind die Förderrichtlinien so zu überarbeiten, dass die bestehenden Zugangsbeschränkungen<br />
zum Förderprogramm abgeschafft werden.<br />
Das Landesprogramm zur Gleisanschlussförderung dient als ergänzendes Förderprogramm<br />
für die Fälle, in denen eine Bundesförderung nicht möglich ist. Es soll im Rahmen der<br />
verfügbaren Mittel fortgeführt werden.<br />
Das Land setzt sich dafür ein, dass in den baden-württembergischen Häfen mit Schienenanschluss<br />
auch zukünftig leistungsfähige Hafenbahnnetze betrieben werden und dass hierfür<br />
in ausreichendem Umfang Fördermittel zur Verfügung stehen. Daher wird der Bund auf -<br />
gefordert, den Betreibern der Häfen bedarfsgerecht Fördermittel zur Sanierung und zum<br />
Ausbau der Gleisanlagen bereitzustellen.<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 INTEROPERABILITÄT<br />
Die Regeln über den Zugang und den Betrieb auf den Strecken innerhalb Europas sollen<br />
weiter vereinheitlicht werden, um den langlaufenden Güterverkehr in möglichst großem Umfang<br />
auf der Schiene abwickeln zu können.<br />
158 <strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 GLEISANSCHLUSSVERKEHR, ANBINDUNG VON HÄFEN UND TERMINALS // <strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 INTEROPERABILITÄT