3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg
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Situation<br />
In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gibt es derzeit etwa 46.500 Kilometer Gemeindestraßen. Das dichte<br />
Netz an Gemeindestraßen ist von zentraler Bedeutung für die innerörtliche Erschließung<br />
der Städte und Gemeinden im Land und für die Verknüpfung von Teilorten. Die Baulast für<br />
Gemeindestraßen liegt bei den Gemeinden oder Städten.<br />
Die Bereitstellung eines leistungsfähigen und sicheren Straßennetzes ist für die Städte und<br />
Gemeinden im Land eine unverzichtbare und zentrale Aufgabe. Aus eigener finanzieller Kraft<br />
sind die Kommunen häufig nicht in der Lage, diese Infrastruktur zu schaffen und zu erhalten.<br />
Finanzielle Zuwendungen zum Straßenbau sind für die meisten Städte und Gemeinden daher<br />
unverzichtbar. Eine langfristige Planungssicherheit ist hierbei von großer Bedeutung.<br />
Bis zum 31. Dezember 2006 leistete der Bund nach dem GVFG für Investitionen zur Verbesserung<br />
der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Finanzhilfen an die Länder. Das GVFG<br />
stellte einen festen Betrag aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer im Rahmen von<br />
Bundes und Landesprogrammen zur Verfügung. Im Rahmen der Föderalismusreform wurden<br />
die Finanzhilfen der Landesprogramme zum 1. Januar 2007 beendet. Sie wurden durch Kompensationszahlungen<br />
an die Länder auf der Grundlage des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen<br />
Entflechtungsgesetzes ersetzt. Die Bundesprogramme werden auf der Grundlage des<br />
GVFG fortgeführt. Den Ländern stehen ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019<br />
Leistungen des Bundes zu. Bis zum 31. Dezember 2013 werden diese Leistungen aus dem<br />
Durchschnitt der Finanzierungsanteile des Bundes im Referenzzeitraum 2000 bis 2008<br />
ermittelt. Für die Folgejahre müssen die Zahlungen mit dem Bund noch vereinbart werden.<br />
Umsetzungsplanung<br />
Das Land wird mit den jährlichen Kompensationszahlungen des Bundes auf der Grundlage<br />
des Entflechtungsgesetzes bis Ende 2019 neben den Landkreisen auch den Städten und Gemeinden<br />
Zuwendungen zu Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gewähren.<br />
Die Förderung nach dem früheren Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) soll<br />
sich auch zukünftig – soweit und solange der Bund die hierfür vorgesehenen Mittel nach<br />
dem Entflechtungsgesetz zur Verfügung stellt – in der Höhe der Zahlungen der Vorjahre<br />
bewegen. Das Land schafft mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
(LGVFG) die gesetzliche Grundlage, damit auch künftig Zuwendungen zum Bau oder<br />
Ausbau von Straßen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden<br />
gewährt werden können.<br />
NETZLÄNGE<br />
FINANZIERUNG<br />
STRASSENBAUFÖRDERUNG<br />
FÜR GEMEINDEN<br />
ZWECKBINDUNG DER<br />
KOMPENSATIONSZAHLUNGEN<br />
BEIBEHALTUNG<br />
DER FÖRDERUNG<br />
1.1.5 GEMEINDESTRASSEN 61