3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg
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<strong>3.</strong>4 VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES UND<br />
DER EUROPÄISCHEN UNION<br />
<strong>3.</strong>4.1 VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES<br />
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist Rahmenplan und zugleich Planungsinstrument der<br />
Verkehrspolitik des Bundes. Er ist jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm. Im aktuell<br />
geltenden Bundesverkehrswegeplan 2003 ergibt sich für den Zeitraum 2001 bis 2015 für Schiene,<br />
Straße und Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Milliarden Euro.<br />
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 ist Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes<br />
sowie des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes<br />
mit den jeweils als Anlage enthaltenen Bedarfsplänen für die Schienenwege<br />
des Bundes bzw. für die Bundesfernstraßen. Die Ergebnisse der 2010 vom Bund durchgeführten<br />
Bedarfsplanüberprüfungen werden in die neuen Bedarfspläne einfließen. Ein Bedarfsplan für<br />
die Bundeswasserstraßen soll in der laufenden Legislatur periode erstmals aufgelegt werden.<br />
Der Bund hat erstmals 2007 – für den Zeitraum bis 2010 – einen Investitionsrahmenplan<br />
(IRP) für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes vorgestellt. Er nennt vorrangige Verkehrs -<br />
projekte der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen beziehungs -<br />
weise des Bundes verkehrswegeplans 2003 für die Bundeswasserstraßen: Er ersetzt die<br />
Fünf-Jahres-Pläne und stellt die geplanten Verkehrsinvestitionen des Bundes dar.<br />
Der Bund formuliert strategische Konzepte und konkrete Maßnahmenkataloge für die Ausrichtung<br />
des Verkehrs. Der Masterplan Güterverkehr und <strong>Logistik</strong> (2008), das Flughafenkonzept<br />
des Bundes (2009) und das Nationale Hafenkonzept (2009) liegen vor. Im Jahr 2010 wurde mit<br />
dem Aktionsplan Güterverkehr und <strong>Logistik</strong> der Masterplan Güterverkehr und <strong>Logistik</strong> überarbeitet.<br />
Mit dem Flughafenkonzept der Bundesregierung hat der Bund erstmals eine flughafen -<br />
spezifische Strategie entwickelt, um unter anderem die verkehrliche, volkswirtschaftliche und<br />
räumliche Optimierung der für die Durchführung des Luftverkehrs erforderlichen Infrastruktur<br />
und deren effiziente Nutzung sicherzustellen. Der Flughafen Stuttgart zählt zu den ausgewählten<br />
Flughäfen, die in Regionen liegen, die maßgeblich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung<br />
Deutschlands beitragen. Ein Konzept zum Personenverkehr ist in der Diskussion.<br />
<strong>3.</strong>4.2 VERKEHRSPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION<br />
Die europäische Verkehrspolitik ist darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit<br />
des europäischen Verkehrssystems weiter zu erhöhen. Sie umfasst inzwischen nahezu<br />
alle Felder, die auch Gegenstand der nationalen Verkehrspolitik sind. Die Begrenzung des<br />
Handelns der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Verkehrspolitik ergibt sich durch das<br />
Subsidiaritätsprinzip.<br />
BUNDESVERKEHRS -<br />
WEGEPLAN<br />
INVESTITIONSRAHMENPLAN<br />
VERKEHRSKONZEPTE<br />
DES BUNDES<br />
EUROPÄISIERUNG<br />
DES VERKEHRS<br />
<strong>3.</strong>4 VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES UND DER EU // <strong>3.</strong>4.1 VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES // <strong>3.</strong>4.2 VERKEHRSPOLITIK DER EU<br />
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