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3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg

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<strong>3.</strong>4 VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES UND<br />

DER EUROPÄISCHEN UNION<br />

<strong>3.</strong>4.1 VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES<br />

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist Rahmenplan und zugleich Planungsinstrument der<br />

Verkehrspolitik des Bundes. Er ist jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm. Im aktuell<br />

geltenden Bundesverkehrswegeplan 2003 ergibt sich für den Zeitraum 2001 bis 2015 für Schiene,<br />

Straße und Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Milliarden Euro.<br />

Der Bundesverkehrswegeplan 2003 ist Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes<br />

sowie des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes<br />

mit den jeweils als Anlage enthaltenen Bedarfsplänen für die Schienenwege<br />

des Bundes bzw. für die Bundesfernstraßen. Die Ergebnisse der 2010 vom Bund durchgeführten<br />

Bedarfsplanüberprüfungen werden in die neuen Bedarfspläne einfließen. Ein Bedarfsplan für<br />

die Bundeswasserstraßen soll in der laufenden Legislatur periode erstmals aufgelegt werden.<br />

Der Bund hat erstmals 2007 – für den Zeitraum bis 2010 – einen Investitionsrahmenplan<br />

(IRP) für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes vorgestellt. Er nennt vorrangige Verkehrs -<br />

projekte der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen beziehungs -<br />

weise des Bundes verkehrswegeplans 2003 für die Bundeswasserstraßen: Er ersetzt die<br />

Fünf-Jahres-Pläne und stellt die geplanten Verkehrsinvestitionen des Bundes dar.<br />

Der Bund formuliert strategische Konzepte und konkrete Maßnahmenkataloge für die Ausrichtung<br />

des Verkehrs. Der Masterplan Güterverkehr und <strong>Logistik</strong> (2008), das Flughafenkonzept<br />

des Bundes (2009) und das Nationale Hafenkonzept (2009) liegen vor. Im Jahr 2010 wurde mit<br />

dem Aktionsplan Güterverkehr und <strong>Logistik</strong> der Masterplan Güterverkehr und <strong>Logistik</strong> überarbeitet.<br />

Mit dem Flughafenkonzept der Bundesregierung hat der Bund erstmals eine flughafen -<br />

spezifische Strategie entwickelt, um unter anderem die verkehrliche, volkswirtschaftliche und<br />

räumliche Optimierung der für die Durchführung des Luftverkehrs erforderlichen Infrastruktur<br />

und deren effiziente Nutzung sicherzustellen. Der Flughafen Stuttgart zählt zu den ausgewählten<br />

Flughäfen, die in Regionen liegen, die maßgeblich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung<br />

Deutschlands beitragen. Ein Konzept zum Personenverkehr ist in der Diskussion.<br />

<strong>3.</strong>4.2 VERKEHRSPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION<br />

Die europäische Verkehrspolitik ist darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit<br />

des europäischen Verkehrssystems weiter zu erhöhen. Sie umfasst inzwischen nahezu<br />

alle Felder, die auch Gegenstand der nationalen Verkehrspolitik sind. Die Begrenzung des<br />

Handelns der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Verkehrspolitik ergibt sich durch das<br />

Subsidiaritätsprinzip.<br />

BUNDESVERKEHRS -<br />

WEGEPLAN<br />

INVESTITIONSRAHMENPLAN<br />

VERKEHRSKONZEPTE<br />

DES BUNDES<br />

EUROPÄISIERUNG<br />

DES VERKEHRS<br />

<strong>3.</strong>4 VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES UND DER EU // <strong>3.</strong>4.1 VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES // <strong>3.</strong>4.2 VERKEHRSPOLITIK DER EU<br />

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