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3. wirtschaftsverkehr - Logistik Baden-Württemberg

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Das Land wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Landeanflüge auf den Flughafen Zürich<br />

über dem Südschwarzwald/Hochrhein wenn irgend möglich auf 75.000 pro Jahr begrenzt<br />

werden. Auf keinen Fall dürfen pro Jahr 80.000 Landeanflüge überschritten werden. Darüber<br />

hinaus müssen Konzepte zur weiteren Lärmsanierung entwickelt und umgesetzt werden.<br />

Das Land lehnt das Verfahren des sogenannten gekröpften Nordanflugs auf Zürich wegen<br />

seiner Belastung für die Grenzregion entschieden ab. Die zwischen Deutschland und der<br />

Schweiz im Jahr 2009 ermittelte, vom Flughafen Zürich ausgehende Gesamtlärmbelastung<br />

hat ergeben, dass Teile Südbadens, insbesondere der Kreis Waldshut, trotz der auf deutscher<br />

Seite bestehenden Anflugbeschränkungen mit Fluglärm belastet wird.<br />

Auch bei luftsportlichen Aktivitäten wie beispielsweise Fallschirmsprungbetrieb oder dem<br />

Betrieb von Motorgleitschirmen, die auch außerhalb von öffentlichen Flugplätzen ausgeübt<br />

werden können, müssen im Rahmen von Genehmigungsentscheidungen des Landes Umwelt -<br />

aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz, aber auch der Lärmschutz beachtet werden.<br />

4.4 SICHERHEIT IM LUFTVERKEHR<br />

4.4.1 FLUGSICHERUNG<br />

Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky/SES)<br />

für einen effizienteren und noch sichereren Flugbetrieb in Europa. Damit lassen sich direktere<br />

Flugwege und infolgedessen kürzere Flugzeiten erzielen, die wiederum zu weniger Schadstoffemissionen<br />

führen.<br />

FLUGLÄRMBELASTUNG<br />

AM HOCHRHEIN<br />

LUFTSPORT UND<br />

NATURSCHUTZ<br />

4.<strong>3.</strong>2 FLUGLÄRM // 4.4 SICHERHEIT IM LUFTVERKEHR // 4.4.1 FLUGSICHERUNG 197<br />

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