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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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<strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss) - 14 -Begründung:Redaktionelle Vereinfachung <strong>und</strong> Klarstellung des Gewollten insbesonderebetreffend die Formulierung "Leistung in der Person des Schuldners zuerbringen", weil die Leistung nicht in der Person des Schuldners, sondern vomSchuldner in Person, also persönlich, zu erbringen ist.21. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 6 (§ 275 Abs. 2, § 276 BGB),Nr. 9 (§ 280 Abs. 1 Satz 2, § 288 Abs. 1, 2 BGB),Nr. 13 (§ 311a BGB),Nr. 15 (§ 326 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob imHinblick auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht des Entwurfs dieBesonderheiten des Arbeitsrechts durch ergänzende arbeitsrechtliche Bestimmungenabgesichert werden sollten.Begründung:Löwisch hat in NZArbR 20<strong>01</strong>, 465 ff. die Ansicht vertreten, der Entwurf lasseZweifel daran aufkommen, ob die arbeitsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätze insbesonderezur Arbeitnehmerhaftung <strong>und</strong> zur Betriebsrisikolehre bestehen bleibenkönnten. Der Entwurf hat dieser Gefahr zwar schon durch § 275 Abs. 2 Satz 2BGB-E Rechnung getragen. Da die angesprochenen Gr<strong>und</strong>sätze aber zumKernbestand des Arbeitsrechts gehören, sollte hier dafür Sorge getragenwerden, dass die gesicherten Gr<strong>und</strong>sätze des Arbeitsrechts durch dieNeuregelung keinen Schaden nehmen.22. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 6 (§ 275 Abs. 3 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob esangezeigt ist, in § 275 Abs. 3 BGB-E die Verweisung auf § 280 BGB-E zustreichen.Begründung:Weil für den Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung in § 283 BGB-Eeine Rechtsgr<strong>und</strong>verweisung auf § 280 Abs. 1 BGB-E enthalten ist, dürfte dieVerweisung auf diese Vorschrift in § 275 Abs. 3 BGB-E entbehrlich sein....

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