13.07.2015 Aufrufe

BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss) - 22 -Artikel 1 nur für Entgeltzahlungen verpflichtend. Der sich aus der Richtlinieergebende hohe Zinssatz sollte nicht über den Geltungsbereich der Richtliniehinaus vorgesehen werden.37. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 9 (§ 288 Abs. 3 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 9 § 288 ist Absatz 3 wie folgt zu fassen:"(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgr<strong>und</strong> höhere Zinsenverlangen."Begründung:Gegen den Gebrauch des Wortes "fortzuentrichten" in § 288 Abs. 3 BGB-Ebestehen Bedenken. Dieser Wortlaut setzt voraus, dass schon vorher Zinsen zuentrichten waren. Die Kommentierungen müssen hier für die Erläuterung zu§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die Entstehungsgeschichte der Normzurückgreifen. Die geltende Regelung bedeutet, dass ein vertraglichvereinbarter Zins auch im Falle des Verzuges maßgeblich bleibt, soweit dortnicht Sonderregelungen eingreifen (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB-Komm.,60. Aufl., § 288, Rdnr. 5). Aus Anlass der Neuformulierung sollte eineentsprechend klare Fassung gewählt werden.38. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 11 (§ 296 Satz 2 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 11 § 296 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:"Das Gleiche gilt, wenn der Handlung ein Ereignis vorauszugehen hat <strong>und</strong> eineangemessene Zeit für die Handlung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich vondem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt."Begründung:Anpassung der Regelung des § 296 Satz 2 BGB-E an die Vorschrift des § 286Abs. 2 Nr. 2 BGB-E, die darauf abstellt, dass eine angemessene Zeit bestimmtist....

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!